der reiz liegt doch darin wenn etwas verboten ist
es erst recht zu tuen
würde kein Verbotsschild da hängen vielleicht wäre dann der Anreiz weg ...ein versuch wäre es wert .
welche Strafe gibt es wenn ich es trotz Verbot anklebe ??
erigentlich keine
Durch das 39. StrÄndG vom 01.09.2005 (BGBL I Nr. 56) wurde § 303 StGB um eine Tathandlung ergänzt (Abs. 2), die auf die unbefugte nicht nur unerhebliche und nicht nur vorübergehende Veränderung des Erscheinungsbildes einer Sache abstellt. Danach kann wegen Sachbeschädigung auch bestraft werden, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
Wie bereits erläutert, hat der BGH nach der bisherigen Rechtsprechung den Tatbestand der Sachbeschädigung nur dann als verwirklicht angesehen, wenn die Substanz einer Sache erheblich verletzt oder deren technische Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt war.
So wertete der Bundesgerichtshof das Aufkleben von Plakaten nur dann als Sachbeschädigung, wenn dadurch die Substanz des Untergrundes oder seine technische Brauchbarkeit erheblich verletzt ist (BGH 5 StR 166/79).
Demnach konnte Plakatieren nur dann Sachbeschädigung sein, wenn Plakate etwa mit stark haftenden Klebern über Türen, Fenster oder Verteilerkästen geklebt wurden, so dass sie nicht mehr ohne weiteres geöffnet werden konnten oder wenn beim Entfernen der Untergrund in erheblicher Weise beschädigt wurde.
also trotz Verbots irgendwie doch erlaubt
g willi
Mal abgesehen davon, daß es dort ziemlicher Leichtsinn ist. Denn die Schieberverortung wird im Notfall dringend gebraucht und wenn die dann nicht gefunden werden kann, dann kann das böse enden.
Liebe Grüße Klaus
da das ja ein sichtschutz ist, schützt er also die dinge vor der sicht-weise und da unsere parteien ihren parteilichen versprechensmüll vor der wahl an jedem möglichen und unmöglichen orten - gegenständen plakatiert haben verstehe ich das blechschild
allerdings, ein einfaches schild ? ich hätte da einen anderen vorschlag :
>>das anbringen von geistigem dünnschiess und geilhaftem dahingeseuselten wahlversprechen ist untersagt
Was will uns ein Verbotsschild sagen, das etwas verbietet, was ohnehin nicht geht? Das ist ja so eine Art doppelte Verneinung oder andersrum: Wem es gelingt, hier ein Plakat anzukleben bekommt einen Preis, der darf zum Beispiel bei IKEA nicht einkaufen. Das reizt dermaßen dazu es doch zu tun, dass ohne jeden Zweifel Geld in die Kassen von IKEA fließt. Das ist ja wohl die ausgebuffteste Werbe- und Verkaufsstrategie, seitdem sich Weihnachtsmann und Osterhase in einem Schokoladen-Joint-Venture zusammengeschlossen haben,
lG Ulrich
Willi Thiel 17/12/2013 22:11
der reiz liegt doch darin wenn etwas verboten istes erst recht zu tuen
würde kein Verbotsschild da hängen vielleicht wäre dann der Anreiz weg ...ein versuch wäre es wert .
welche Strafe gibt es wenn ich es trotz Verbot anklebe ??
erigentlich keine
Durch das 39. StrÄndG vom 01.09.2005 (BGBL I Nr. 56) wurde § 303 StGB um eine Tathandlung ergänzt (Abs. 2), die auf die unbefugte nicht nur unerhebliche und nicht nur vorübergehende Veränderung des Erscheinungsbildes einer Sache abstellt. Danach kann wegen Sachbeschädigung auch bestraft werden, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
Wie bereits erläutert, hat der BGH nach der bisherigen Rechtsprechung den Tatbestand der Sachbeschädigung nur dann als verwirklicht angesehen, wenn die Substanz einer Sache erheblich verletzt oder deren technische Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt war.
So wertete der Bundesgerichtshof das Aufkleben von Plakaten nur dann als Sachbeschädigung, wenn dadurch die Substanz des Untergrundes oder seine technische Brauchbarkeit erheblich verletzt ist (BGH 5 StR 166/79).
Demnach konnte Plakatieren nur dann Sachbeschädigung sein, wenn Plakate etwa mit stark haftenden Klebern über Türen, Fenster oder Verteilerkästen geklebt wurden, so dass sie nicht mehr ohne weiteres geöffnet werden konnten oder wenn beim Entfernen der Untergrund in erheblicher Weise beschädigt wurde.
also trotz Verbots irgendwie doch erlaubt
g willi
† werner weis 17/12/2013 21:37
diese ist die ernste Seite hier vor Ort - ganz Deiner Meinung
Klaus-Günter Albrecht 17/12/2013 21:32
Mal abgesehen davon, daß es dort ziemlicher Leichtsinn ist. Denn die Schieberverortung wird im Notfall dringend gebraucht und wenn die dann nicht gefunden werden kann, dann kann das böse enden.Liebe Grüße Klaus
Klaus-Peter Beck 17/12/2013 20:41
Man muß aber schon genau hinsehen, bei diesen kleinen "Plakaten"!Muß aber immer und überall was hingeklebt werden?
Gruß
Klaus-Peter
andreas1961 17/12/2013 20:40
da das ja ein sichtschutz ist, schützt er also die dinge vor der sicht-weise und da unsere parteien ihren parteilichen versprechensmüll vor der wahl an jedem möglichen und unmöglichen orten - gegenständen plakatiert haben verstehe ich das blechschildallerdings, ein einfaches schild ? ich hätte da einen anderen vorschlag :
>>das anbringen von geistigem dünnschiess und geilhaftem dahingeseuselten wahlversprechen ist untersagt
Conny11 17/12/2013 20:19
;-)........................Dann mal ran
LG zu dir Conny
Inge Striedinger 17/12/2013 20:11
Dafür darf hinter dem Zaun gesprayt werden :-)LG Inge
Ulrich Ruess 17/12/2013 20:11
Was will uns ein Verbotsschild sagen, das etwas verbietet, was ohnehin nicht geht? Das ist ja so eine Art doppelte Verneinung oder andersrum: Wem es gelingt, hier ein Plakat anzukleben bekommt einen Preis, der darf zum Beispiel bei IKEA nicht einkaufen. Das reizt dermaßen dazu es doch zu tun, dass ohne jeden Zweifel Geld in die Kassen von IKEA fließt. Das ist ja wohl die ausgebuffteste Werbe- und Verkaufsstrategie, seitdem sich Weihnachtsmann und Osterhase in einem Schokoladen-Joint-Venture zusammengeschlossen haben,lG Ulrich
Sommervogu 17/12/2013 20:11
Da fehlt doch sicherlich die untere Hälfte vom Schild!VG Ute
paules 17/12/2013 20:08
kleinere Plakate haben was....und die "Natur"wird geschützt....:-) LG Paul