§§ 303 und 304 StGB
Seit dem 08.09.2005 ist der neue § 303 II StGB in Kraft ("Graffiti-Fall"). Hiernach wird nicht nur derjenige wegen Sachbeschädigung bestraft, wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört (§ 300 Abs. 1 StGB), sondern auch derjenige, welcher unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert (§ 300 Abs. 2 StGB).
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Kommentare (soweit konstruktiv) sowie Lob und hilfreiche Tipps sind immer gern gelesen.
Gundula Glueck 20/10/2010 19:09
tja, dann mal weiter so;-)lg gundel
Christoph Schrenk 20/10/2010 11:32
Ach das wusste ich noch nicht so genau halt und manche dieser Sachen kann man ja sich ansehen aber vieles ist eher Müll in der Richtung. Tolle Arbeit von dir und es gefällt mir sehr gut.lg
chris