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Wolfgang Bazer


Premium (World), Wien und Augsburg

Das Brautpaar

darf ich Euch natürlich nicht vorenthalten.

Bei dieser Hochzeit handelte es sich übrigens um eine sog. "kleine Hochzeit", was etwas mehr ist als eine Verlobung, denn es handelt sich um eine hochoffizielle Angelegenheit mit Bezirksvorsteher, Verträgen usw., und die zwei dürften von nun an, gesellschaftlich akzeptiert, zusammenleben und Kinder bekommen. Viele Paare begnügen sich deshalb auch mit der "kleinen Hochzeit". Verheiratet nach internationalem Personenstandsrecht sind sie aber nicht. Im Falle einer Trennung gibt es auch keine Scheidung, sehr wohl aber andere rechtliche Regelungen (hier ein Auszug aus den entsprechenden Gesetzestexten zum laotischen Familienrecht):

Article 8. Sexual Relations before Marriage
If sexual relations occur before marriage and the man does not marry the woman, he shall have to make offerings to restore the spirit4 of the woman or of her family according to custom and tradition.
4 The phrase “restore the spirit” has both a secular sense of “repair the reputation” as well as a metaphysical sense of “undo any spiritual damage”. http://www.mfa.gov.sg/vientiane/Laws/Family%20Law.pdf

Hochzeitsgäste
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Hochzeitsgästinnen
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Sangesfreudige Hochzeitsgäste in Vientiane
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