Offener Vollzug ....
Der offene Vollzug unterscheidet sich vom geschlossenen Vollzug dadurch, dass im offenen Vollzug keine oder nur verminderte Vorkehrungen gegen Entweichungen getroffen werden. Er bedeutet die freiwillige Einordnung des Insassen in ein System der Selbstdisziplin, der Gemeinschaftsfähigkeit und Eigensteuerung und ist die letzte und wichtigste Stufe zur „Einübung der Regeln des freien Lebens“
Quelle : Wikipedia http://de.wikipedia.org
Daniel Borberg 10/12/2011 16:30
Wow, eine absoluter Hammer, spricht mich sehr an.+++
Gut Licht aus Viersen,
Daniel