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Strandgut am Vejers Strand.

Strandgut am Vejers Strand.

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Aike Zuther


Premium (World), Kollow

Strandgut am Vejers Strand.

Bei dem Wellengang hier in Vejers wird so allerlei an den Strand gespült.
Eine kleine Auswahl habe ich hier zusammengestellt.

Commentaire 6

  • redfox-dream-art-photography 10/02/2008 1:02

    Wunderschöne Collage!

    vlg, redfox
  • Jan van Dyke 09/02/2008 22:01

    Eine Wundervolle Collage,Stimmungsvoll zusammengetragen!
    So bringt Strand Spaß!

    Gruß Jan
  • Sibille L. 09/02/2008 21:53

    Eine schöne Collage hast Du da zusammengestellt. Gefällt mir gut.
    LG Sibille
  • Klaus Gärtner 09/02/2008 21:43

    Na das ist doch das Sahnehäubchen auf Deiner Sammlung :-))
    LG Klaus
  • Annedore Schreiber 09/02/2008 21:27

    Eine sehr schöne Zusammenstellung Deiner Entdeckungen.
    LG Annedore
  • J.R. Buddrich Der Möwenbändiger 09/02/2008 20:46

    Eine sehr schöne Collage.

    Strandgut bezeichnet Gegenstände, die durch Meeresströmungen und Tiden an die Meeresstrände gepült werden.

    Es handelt sich zumeist um schwimmfähige Gegenstände, die von einem verunglückten Schiff stammen, von Bord eines Schiffes gepült worden sind oder an einem anderen Küstenabschnitt abgetragen worden sind.

    Dabei wird unterschieden zwischen

    Strandgut im engeren Sinn, den bei einer Seenot geborgenen Gegenständen;
    Seeauswurf, Gegenständen, welche außer dem Fall einer Seenot von der See auf den Strand geworfen werden;
    Strandtrift (strandtriftigem Gut), Gegenständen, die von der See gegen den Strand getrieben und vom Strand aus geborgen wurden;
    Wrackgut, versunkenen Schiffstrümmern oder sonstigen Gegenständen, die vom Meeresgrund heraufgebracht sind, und
    Seetrift (seetriftigem Gut), von welchem man dann spricht, wenn ein verlassenes Schiff oder sonstige besitzlos gewordene Gegenstände, in offener See treibend, von einem Fahrzeug geborgen werden.
    Eigentumsverhältnisse beim Fund von Strandgut regelte in Deutschland früher das Strandrecht (auch Strandungsordnung genannt). Durch Artikel 35 des Gesetzes vom 28. Juni 1990 (BGBl. I, Seite 1221) wurden die vom allgemeinen Sachenrecht abweichenden Regelungen des Strandrechts aufgehoben. Sachwalter des Strandgutes waren in Deutschland die Strandvögte.(wikipedia)

    Gruss J.R.