Zu schön, um vorbeizuschweben photo et image | tiere, wildlife, insekten Images fotocommunity
Zu schön, um vorbeizuschweben photo et image de † rendevous ᐅ Regarde la photo gratuitement sur fotocommunity.fr. Découvre ici d'autres images.
Lieber Klaus, das ist ein wunderschönes Macro ..., man spürt die Liebe zur Natur, die Du hinein gelgt hast.Schnitt und auch Rahmengebung sind perfekt gewählt!
Es grüßt Dich ganz lieb,
Elvi
Lieber Klaus,
letzthin las ich, dass Insekten vorwiegend von den leuchtenden Farben der Blüten zum Anflug verlockt werden, weniger vom Duft derselben.
Also kam das leuchtende Lila der Glockenblume dieser Feststellung nach.
Eine sehr feine Makroaufnahme von Dir , eingefaßt in diesen zarten Rahmen -sehr, sehr schön.
Liebe Grüße zu Dir von der Edeltraud
Insérez le lien suivant dans le champ de commentaire de la conversation désirée dans Messenger en utilisant 'Coller' pour envoyer cette image dans le message.
Copier le lien...
Clique, STP, sur le lien et utilise la combinaison de touches "Ctrl C" [Win] ou "Cmd C" le [Mac] autour du lien à copier.
Trilatus 26/08/2013 21:35
Eine messerscharfe Makroaufnahme! Sehr schön das Motiv, die Farben und die Bearbeitung.LG
Rolf
Maud Morell 25/07/2013 19:37
Ganz schön scharf dein Makro....lach.LG von Maud
Elvi Gendig 22/07/2013 9:26
Lieber Klaus, das ist ein wunderschönes Macro ..., man spürt die Liebe zur Natur, die Du hinein gelgt hast.Schnitt und auch Rahmengebung sind perfekt gewählt!Es grüßt Dich ganz lieb,
Elvi
Brombeerfink 21/07/2013 13:06
Lieber Klaus,letzthin las ich, dass Insekten vorwiegend von den leuchtenden Farben der Blüten zum Anflug verlockt werden, weniger vom Duft derselben.
Also kam das leuchtende Lila der Glockenblume dieser Feststellung nach.
Eine sehr feine Makroaufnahme von Dir , eingefaßt in diesen zarten Rahmen -sehr, sehr schön.
Liebe Grüße zu Dir von der Edeltraud
Birgit Presser 21/07/2013 13:00
HERRLICH!!LG,Bibi
Schwarzerskorpion 21/07/2013 12:53
Respekt, auch dieses ist eine herrliche Aufnahme von dir!Du bist sehr der Natur verbunden!
LG v. Wolfgang