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Wolfgang Mehlis


Premium (Pro), Bremen,

10 Stunden Staunen

am Tag und fotografieren, war bei der ILA 2008 angesagt.

Ich hoffe, dass dieses Foto nicht gegen das Fotorecht verstößt.
Ich habe es noch einmal studiert und denke, dass der § 23 KUG zutrifft. Er zählt Ausnahmen auf:
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
Satz 3, Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

Eure Meinung interessiert mich?

Aufgenommen, ILA 2008, am 31.05.2008, 11:53 Uhr, mit Panasonic DMC-FZ50,

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