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Nils Pflüger


Free Account, Oldenburg

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Eine EG-Verordnung, gerade ein Jahr alt, legt fest, daß diese Eier gekennzeichnet sein können als "Eier aus Batteriehaltung". Es gibt sie bestimmt, diese Kennzeichnung, aber wir müssen wohl in die falschen Läden geschaut haben. Diesen Aufdruck haben wir nicht auf den Verpackungen gefunden. Des Rätsels Lösung: Er muß ja nicht aufgedruckt sein - er darf. Und welcher Produzent schreibt schon freiwillig, daß seine Eier von Käfighennen stammen? Der Verbraucher kann das zwar erahnen, wenn er die Verordnung kennt und weiß: "Aha, hier steht nicht, daß die Eier aus Freilandhaltung oder aus Bodenhaltung sind, also liegt hier wohl ein Batterieei vor." Aber die meisten Verbraucher werden wohl vor allem auf die schönen Bildchen achten. Und da zeigen sich wahre Kunstwerke: Fachwerkhöfe, eine Wiese, bunte Schriften. Allerdings kein Huhn: So etwas ist immerhin mittlerweile verboten. Denn Hühner auf der grünen Wiese, als Bild gemalt, gelten nun doch als Irreführung, wenn es sich um Batterieeier handelt. Fast 90 Prozent der in Deutschland verzehrten Eier stammen von Käfighennen. Die müssen laut Gesetz nur weniger Platz zur Verfügung haben als eine DIN-A-4-Seite groß ist. Sie werden in den Käfigen, in denen sie zu viert oder fünft eingesperrt sind, aggressiv. Deshalb kappt man ihnen die Schnäbel. Trotzdem hacken sie sich teilweise tot. Sie werden in der Regel nicht älter als 18 Monate. Dann werden sie getötet. Jedoch landen sie nicht im Kochtopf - dazu sind sie viel zu ausgelaugt. Viele enden einfach in der Tierkörperverwertungsanstalt. Vielleicht taugen sie noch, um daraus Seife herzustellen.

Text aus "ARD-Ratgeber Recht:"


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Die restlichen 93% der Hühner tun mir leid.

Grüße
Nils

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