Auge in Auge mit dem Mantelpavian
Die Mantel-Paviane (Papio hamadryas) sind nach ihrer grauen Schultermähne, die ihren Körper wie ein Fellmantel bedeckt, benannt. Besonders ausgeprägt ist die Mähne bei den erwachsenen Männchen.
Kommentare (soweit konstruktiv) sowie Lob und hilfreiche tipps ist immer gern gelesen.
upps das ging aber flott :-) vielen Dank für den Galerie-Vorschlag an Didi K.
Zisky M. 01/08/2008 11:49
Das war doch garantiert im Zoo Basel... oder in Köln... oder doch in Frankfurt? Oder ganz woanders? ;-))))Zum Bild: Es ist leider tatsächlich etwas zu dunkel um die Augen...
Woici 31/07/2008 0:15
"Dazu generell bekamen wir noch eine E-Mail von einem Biologen mit folgendem Inhalt: "na der muss es ja wissen... zum biologiestudium gehören ja auch 3 semester bildverwertungsrechtsprechung... :-)))
Gregor Luschnat GL-ART-PHOTOGRAPHY 30/07/2008 23:14
@TinaO undUsha.
diesen Bericht hier, habe ich auch auf der seite:http://www.zooliste.de/ gefunden.
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Generell dürfen Sie bei Hagenbeck für Ihre privaten, nicht-kommerziellen Zwecke ohne Genehmigung fotografieren.
Das Veröffentlichen der Bilder ist jedoch genehmigungspflichtig.
Der Ablauf für eine Internetveröffentlichung ist wie folgt: Sie schreiben uns eine E-Mail mit der Bitte um Genehmigung und legen uns die Daten in kleiner Auflösung zur Ansicht bei, oder aber Sie stellen die Daten auf einer gesicherten Seite im Internet zur Ansicht ein. Zudem schicken Sie uns bitte den Link der Seite, auf der Sie die Daten später einstellen möchten. Wir prüfen dann die Inhalte und erteilen Ihnen gegebenenfalls eine Freigabe. Die einzige Vorgabe für das Einstellen ist, dass Sie keinen kommerziellen Gedanken verfolgen und das die Bilder mit 72 dpi eingestellt werden, damit Sie für den Druck unbrauchbar sind.
Dazu generell bekamen wir noch eine E-Mail von einem Biologen mit folgendem Inhalt:
Hallo zusammen,
hier liegen erhebliche Missverständnisse, bzw. Unkenntnis bei den Zoobetreibern vor.
Also rechtlich gesehen gibt es keinen Unterschied zwischen "kommerziell" und "nichtkommerziell": Veröffentlichung ist immer Veröffentlichung. Daher wird ein Zoo im Härtefall vor Gericht wohl nicht durchkommen, sobald das Fotografieren und das teilweise Veröffentlichen von Fotos im Tierpark erlaubt ist. Er könnte höchstens ein zukünftiges Fotografierverbot im Parkgelände erwirken, aber kein Veröffentlichkeitsverbot von bisherigen Bildern. Außerdem wird beim Fotografieren eines Tieres kein Persönlichkeitsrecht verletzt. Ein Zoo könnte nach dem Hausrecht nur Ansprüche geltend machen, wenn die Zooanlage von innerhalb eindeutig wiedererkennbar ist. Und dann ist es auch noch strittig, ob ein Zoo vielleicht nicht doch öffentlichen Charakter hat.
Die Nahaufnahme eines Tieres und deren Veröffentlichung lässt sich nicht verbieten, auch wenn die Zoos das gerne hätten. Sie müssten dann das Fotografieren generell verbieten und das wäre auch nur gültig, wenn das Foto zeitlich nach dem ausgesprochenen Verbot geschossen worden wäre. Was soll also der ganze Wirrwarr und Blödsinn? Warum kommen den die Besucher in den Zoo? Sie wollen doch fotografieren. Ich schlage den Zoos eine Einheitsregelung vor: Fotografieren und Veröffentlichen generell erlauben, Nennung des Tierparks oder Spende erwünschen, das wäre eine super Werbung für die Zoos. Oder das Fotografieren gegen eine zusätzliche Gebühr erlauben.
Eine Einschränkung im Hinblick auf die technische Fotoausrüstung wäre rechtlich durchsetzbar, für Fotografen jedoch eher unakzeptabel. Dann ist noch zu bemerken, dass es ein allgemeiner Irrtum ist, dass das Blitzen den Augen der Tiere schadet, dafür gibt es keine wissenschaftliche Grundlage. Höchstens: Die sensibelsten Netzhäute in der gesamten \"Tierwelt\" haben Menschen, Falken und Katzen und den ersteren macht das Blitzen ja wohl nichts aus. Ein Elektronenblitz kommt übrigens nicht annähernd an die Energie des Sonnenlichts heran. Der einzige Faktor wäre der Störfaktor, aber Zootiere sind ja Störungen sowieso gewöhnt und die meisten von ihnen sind sogar froh, wenn sie Unterhaltung haben.
T.M. (Biologe)
°Usha° 30/07/2008 22:09
Das Veröffentlichen von Fotos aus dem Tierpark Hagenbeck, ohne Genehmigung einzuholen, kann dir übrigens wirklich Stress machen. Es ist schlichtweg nicht erlaubt. Wollt ich auch nicht glauben, stimmt aber tatsächlich.Hier gibts 'ne Liste:
http://www.zooliste.de/
Gregor Luschnat GL-ART-PHOTOGRAPHY 30/07/2008 21:38
Vielen Dank an alle die hier gevotet haben. egal wie ob PRO , SKIP oder CONTRA - Danke nochmals fürs ansehen und für die Kommentare.Herr Gesangsverein 30/07/2008 21:35 Commentaire de vote
cLady Edel 30/07/2008 21:35 Commentaire de vote
proReinhard Block 30/07/2008 21:35 Commentaire de vote
-michael mandt 30/07/2008 21:35 Commentaire de vote
ein superportrait mit brillianter schärfe und einer tollen tonung.dickes pro ++++
lg
michael
† Ingrid Sihler 30/07/2008 21:35 Commentaire de vote
+Schimmelreiterin 30/07/2008 21:35 Commentaire de vote
Cacice 30/07/2008 21:35 Commentaire de vote
superscharfes Foto!+++
Franz Gründer 30/07/2008 21:35 Commentaire de vote
+++pro+++toi, toi, toi
.moniKa.t.g. 30/07/2008 21:35 Commentaire de vote
contraBiggi Oehler 30/07/2008 21:35 Commentaire de vote
Pro