Bautzen II (3)
Auf einem separaten Gang, der »verbotenen Zone« wurde Isolationshaft vollzogen. Isolationshaft gab es für „Kritiker“ und „Gegner“ des SED-Regime. Für diese Haft gab es auch spezielles Personal. Dieses Personal kam ebenfalls nicht mit den anderen Wärtern in Berührung.
Die Gefangenen kannten nur ihre Zelle, den Gang vor der Zelle und den Hof, in den sie zum Einzelhofgang gebracht wurden. Reden und Blickkontakt zu anderen Gefangenen war nicht möglich. Auch nicht bei der gemeinsamen Arbeit, die vor den Zellen auf dem Gang verrichtet wurde und z. B. darin bestand, Druckknöpfe auf ein Papier zu drücken. Quelle: Anna Pohl
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