Berliner Treppenhaus ....
Als Treppenhaus (Österreich: Stiegenhaus; Bauordnungsrecht: Treppenraum) bezeichnet man einen Gebäudeteil oder den Raum in einem Gebäude, in dem sich eine Treppe befindet, die mehrere Geschosse vertikal miteinander verbindet.
Das Treppenhaus dient der vertikalen Erschließung aller angeschlossenen Ebenen eines mehrgeschossigen Gebäudes und ist dessen funktionaler Bestandteil. Im oder am Treppenhaus sind oft auch die Zugänge zu den Aufzugsanlagen untergebracht.
Quelle : Wikipedia https://de.wikipedia.org
The CANONier 25/05/2024 20:44
tolles Motiv!! Sehr gut festgehalten!Angelika Streich 25/05/2024 18:17
Klasse!VG Angelika