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Beweismittel "A" (D)SB angeklagt

Beweismittel "A" (D)SB angeklagt

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DSB photography


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Beweismittel "A" (D)SB angeklagt

RECHT UND ORDNUNG:

im örtlichen Justizministerium für Baumkunde wurde Klage gegen das neu gegründete, erfolgreiche Unternehmen "DSB" erhoben.

Die Anklage lautet "Verletzung gegen das wäldliche Marken- und Namensrecht".
Der Kläger behauptet, daß er 1956 bereits einen Teil des Namens habe schützen lassen.
Ob er mit seiner Anklage Erfolg hat bleibt mehr als fraglich.

Der Kläger reichte als Beweismittel "A" lediglich eine über 50 Jahre alte, unleserliche und unscharfe Kopie des angeblichen Logos ein.

Ob dies in der kommenden Verhandlung für einen Urteilsspruch ausreichen wird, muss erst noch abgewartet werden.

Die Staatsanwaltshaft jedoch ist sich ihrer Sache sicher.

Die Anwälte der beiden Angeklagten jedoch werden mit großer Wahrscheinlichkeit die Anklagepunkte weitestgehend entkräften können.

Wie heisst es so schön: ES BLEIBT SPANNEND!

Wir werden unsere Reportage zu diesem Fall nach dem ersten Verhandlungstag fortsetzen.

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