Bonita
Vor ein paar Wochen in der Innenstadt. Dort saßen an einem Tag mehrere solcher "Bettlerinnen". Hatte ein komisches Gefühl beim schießen dieses Motivs. Und auch jetzt beim Veröffentlichen. Aber eigentlich halte ich ja nur die Realität im Bild fest.
Was meint ihr?
wupperfotografie 05/07/2009 14:19
Mir schnürt es die Kehle zu, wenn ich junge und anscheinend gesunde Menschen sehe, die betteln (müssen?). Da ist so einiges schief gelaufen. Photographisch hast du es echt drauf.cu
Holger
Ruben A. Küster 11/05/2009 0:41
Ich finds auch super!!Rico Wittek 28/11/2008 21:48
@Jochen, es steht direkt im ersten Satz, aber Du hast es trefflichst zusammen gefasst ;-))Und es ist auch nur ein Auszug, denn was Du da noch anbringst habe ich auch gelesen, dass sowas selten juristische Relevanz hat.
VG
Rico
Jochen B 28/11/2008 21:30
Da Rico's Text zwar phantastisch paragraphisch klingt, jedoch keinen unmittelbaren Bezug zu diesem Foto hat (Recht einer weder absoluten noch relativen Person der Zeitgeschichte am eigenen Bild), hier der entsprechende Link zu Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild. Danach ist ziemlich klar, das schon die Aufnahme des Bildes nach Deutschem Recht unzulässig war, und die Veröffentlichung sowieso. Ob die Darstellung entwürdigend genug ist, um einen Straftatbestand zu erfüllen, bleibt fraglich (zumal sie sich selbst in dieser Weise zur Schau gestellt hat). Zumindest wird sich kein Staatsanwalt für die Rechte einer Bettlerin engagieren... Die Vernichtung des Bildes könnte sie aber in jedem Fall zivilrechtlich erzwingen.LG Jochen
Mair Robert 28/11/2008 17:12
Ich finde, ihr Blick verlangt nach mehr Raum nach rechts...? Wäre aber schade um die Bonita- Tasche;-)50:1, dass die eine Organisierte ist...
Rico Wittek 28/11/2008 12:47
"Für den Geschädigten, dessen Foto entgegen seinem Willen im Internet veröffentlicht wird, bleibt die Möglichkeit, den Anbieter und den Nutzer auf Unterlassung der Veröffentlichung in Anspruch zu nehmen, sowie auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. In Betracht kommen Ansprüche von ungefragt und ungewollt abgelichteten Personen ebenso wie Urheber von Fotografien, die ihrer Urheberrechte auch dann behalten, wenn sie selbst diese Bilder im Internet veröffentlicht haben – sei es nichtkommerziell in Foren, Fotocommunities, Websites, eigenen Blogs oder Bildagenturen, in denen auch übliche Wasserzeichen nicht den Bilddiebstahl gegen die Möglichkeiten der Bildbearbeitung und Retusche der Wasserzeichen mit meist geringem Aufwand effektiv verhindern können. Unter bestimmten Voraussetzungen zieht die Herstellung oder Übertragung von Fotos von Mitmenschen, die in einer Wohnung oder ähnlichen geschützte Räumlichkeit erstellt worden sind oder Menschen ungefragt abbilden und abgebildet der Öffentlichkeit zur Schau stellen, nicht nur Ansprüche auf Unterlassung [ siehe z.B. das Urteil des OLG Zweibrücken vom 16.3.2006, das die Fertigung von Fotos in Geschäftsräumen von Wettbewerbern als unzulässig bewertete und den Unterlassungsanspruch bejahte, OLG Zweibrücken, Az.: 4 U 62/05 ] und Schadensersatz , sondern u.U. auch strafrechtliche Folgen nach sich."Aus dem Grund wird man von mir keine Bilder hier von bewusst aufgenommen Menschen finden, die nicht ihr Einverständnis zur Veröffentlichung gegeben habe.
Auch so eine "Bettlerin" hat ein Recht auf Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte.
Dein Bauchgefühl hat Dich nicht betrogen.
VG
Rico
The Great Potoo 28/11/2008 12:13
Ich persönlich mag diese Bettlerknipserei auch nicht so.Auch am Rande der Gesellschaft stehende haben ein Recht auf die Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte.
Grafisch ist das Bild durch die Bewegungsunschärfe der Passanten und das Plakat nicht uninteressant.
Die Zeichnung auf dem Plakat erinnert mich an die Sachen, die Eugen Euler in den achzigern gemacht hat.