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Der Aufenthalt im Gefahrenbereich ist verboten.

Der Aufenthalt im Gefahrenbereich ist verboten.

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Andreas Henschel


Premium (Basic), Rüti ZH

Der Aufenthalt im Gefahrenbereich ist verboten.

Auf dem diesjährigen Clubreisli betraten wir ein Bahnwerksgelände. Wir achteten peinlich auf unsere Sicherheit und hinterliessen nichts als unsere Fussspuren. Diese Szene fand ich amüsant, weil man so einiges hineininterpretieren kann.

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