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Egbert Radine


Premium (Pro), Ense-Niederense

Die Taubenfütterin

Gesehen beim Schloß Nymphenburg.
Scan vom Dia
Eine Frau aus Emsdetten muss 8.500 Euro Strafe zahlen, weil sie immer wieder Tauben füttert. Dazu hat sie das Amtsgericht Rheine am Donnerstag verurteilt.

Das Amtsgericht sah keinen Ermessensspielraum, da die Rechtslage eindeutig sei: Es gebe nun einmal das Fütterverbot für Tauben in Emsdetten. Anwohner hatten die Stadt auf die Frau hingewiesen, vom Ordnungsamt der Stadt bekam sie daraufhin immer wieder Bußgeldbescheide, die sie missachtete. Nach Auffassung der Stadt lockt sie mit ihrem Füttern auch Ratten an.

Die Frau argumentierte im Gerichtssaal, Stadttauben seien Nachfahren von Haus- oder Brieftauben, die nicht in ihren Schlag zurückgefunden hätten. Anders als Wildtauben seien sie auf menschliche Hilfe angewiesen.

Von der Stadt fordert sie ein Taubenhaus, wie es sie mancherorts schon gibt. Dort werden die Tiere gefüttert; Eier gegen Gipseier ausgetauscht, so dass sich die Tauben dort nicht weiter vermehren.
Zum für sie enttäuschenden Urteil sagte sie: Sie wisse noch nicht, wie sie das Geld aufbringen solle, um die Tauben werde sie sich aber weiter kümmern.

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