Endlich wieder Frischfutter
Eichhörnchen gelten in Deutschland gemäß der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) als besonders geschützte Tierart. In §41 ist geregelt, dass man ihnen weder nachstellen, noch sie fangen, verletzen, töten, noch ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur entnehmen, beschädigen oder zerstören darf.
Ich hoffe, das leise Anpirschen und der Abschuss mit dem Nikkor AF-S VR 70-300 fallen hierbei nicht unter § 41! ;-)
Nikon D50
300 mm, F 6,3 - 1/250 s
Marcus Pick 03/02/2012 19:07
Ich liebe Eichhörnchen - Tolle Aufnahme!Gruß
Marcus
Robert Wohlgemuth 10/04/2007 7:48
@GerhardDanke für die Genehmigung!
@Matthias
Nein, kein Lockmittel. Selbstinitiative des Hörnchens! ;-)
@Karin
Finde ich auch. Da hat es was mit mir gemeinsam! ;-)
@all
Danke für die Komplimente!
Karin St. 02/04/2007 7:09
Der kleine kann das Mäulchen aber schön weit aufreißen!lg Karin
Angela Di M. 01/04/2007 22:12
Schöne Aufnahme!LG
Angela
Matthias Pahl 01/04/2007 21:52
War die Nuß Lockmittel gemäß §41? ;-))Tolle Aufnahme!
Gerhard Kupfner 01/04/2007 21:42
Super erwischt.Dieser Abschuss ist genehmogt.
Tolle Aufnahme
LG
Gerhard
Marco Pagel 01/04/2007 21:39
Wer weiss, wer weiss :-)Beindruckend scharf jedenfalls!
GrMP