Entgeldbuch
"Die HAG - Das Heimarbeitergesetz"
§9 - Entgeldbelege
1. Wer Heimarbeit ausgibt, muss ein Entgeldbuch der jeweiligen Person aushändigen, wo nieder geschrieben steht:
1.1 Ausgabe und Abnahme von Arbeit
1.2 Art und Umfang
1.3 Lohn
1.4 Zeit, wie lange die Arbeit geht
2. Entgeldhefte sind auch möglich mit Blättern zum abheften.
3. Die Arbeitnehmer haben das Buch/Zettel aufzuheben und bei Verlangen der obersten Behörde vorzulegen. Dies gilt auch für Arbeitgeber.
alexander malinka 17/03/2010 23:14
Sehr interessante Aufnahme !Schön zu sehen wie das früher war....!
Mehr davon....
VG Alex