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Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Das Gesetz gilt gem. § 1 Abs. 1 und Abs. 2 NetzDG für Betreiber sozialer Netzwerke, die im Inland mehr als zwei Millionen registrierte Nutzer haben, aber nicht für E-Mail- und Messenger-Dienste.[10] Berufliche Netzwerke, Fachportale, Online-Spiele und Verkaufsplattformen sind ebenfalls nicht betroffen
Das zur Ergänzung.
Das Foto sieht ja nicht schlecht aus,aber ich hoffe du hast an die Persönlichkeitsrechte gedacht und das Einverständnis von den Menschen, die auf dem Bild sind eingeholt.Ansonsten kann es zu empfindlichen Strafen kommen.Ich will dich nicht kritisieren,dass sollte nur ein gut gemeinter Hinweis sein.Fotos machen ist kein Problem von fremden Menschen, aber diese ins Internet zustellen selbst in einem Forum kann zu Problemen führen. Lg
Danke für den Hinweis. Ich nehme den Rat, wie er gemeint ist. Gut, dass du das angesprochen hast.
Aber genau das ist der Unterschied, den ich herausarbeiten wollte: Bei uns ist erstmal immer alles verboten, und dann kommt das Netzdurchsetzungsgesetz und dann die Gedankenpolizei und der Große Bruder..1984, Orwell läßt grüßen.. .Mann, die Menschen auf dem Foto sind so etwas von entspannt und locker, ich bin mir absolut sicher, die würden sich freuen, wenn sie das Foto sehen und kämen auf solche Gedanken gar nicht. Aber bei uns:: Ich bin einmal nichtsahnend mit der Kamera um den Hals an einem Kindergarten vorbeigeschlendert, kam die Leiterin heraus geschossen, ob ich etwa Kinder fotografieren würde...Das ist so krank, dieses ständige Misstrauen, jeder könnte ein sexgesteuerter Triebtäter sein. Wo kommt der Mist denn her? Von den sogenannten Christen aus der USA. Unsere Medien folgen dieser Linie, sie wissen ja auch nichts anderes zu berichten als Mord, Vergewaltigung und Kinderschändung. Ich behaupte, das ist Ablenkung von den wirkliche wichtigen Themen. Es gibt auch noch etwas anderes im Leben, wir sollten uns einmal die Leute vornehmen, die uns solche schwachsinnigen Gesetze aufbrummen und damit unsere Freiheiten völlig unnötig einschränken. Tut mir leid, da mache ich nicht mit! Wo bleibt da unsere freiheitlich demokratische Grundordnung??
OK, ich habe jetzt weit ausgeholt, aber das war mir einmal wichtig, es auszusprechen.
lg RK
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Rainer Kaelcke 07/10/2018 12:40
NetzwerkdurchsetzungsgesetzDas Gesetz gilt gem. § 1 Abs. 1 und Abs. 2 NetzDG für Betreiber sozialer Netzwerke, die im Inland mehr als zwei Millionen registrierte Nutzer haben, aber nicht für E-Mail- und Messenger-Dienste.[10] Berufliche Netzwerke, Fachportale, Online-Spiele und Verkaufsplattformen sind ebenfalls nicht betroffen
Das zur Ergänzung.
Natural L. 06/10/2018 21:12
Das Foto sieht ja nicht schlecht aus,aber ich hoffe du hast an die Persönlichkeitsrechte gedacht und das Einverständnis von den Menschen, die auf dem Bild sind eingeholt.Ansonsten kann es zu empfindlichen Strafen kommen.Ich will dich nicht kritisieren,dass sollte nur ein gut gemeinter Hinweis sein.Fotos machen ist kein Problem von fremden Menschen, aber diese ins Internet zustellen selbst in einem Forum kann zu Problemen führen. Lg