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Das weit geöffnete Eingangstor des königlichen Schlosses Drottningholm in den riesigen Schloßpark sagt Willkommen.(hier mit Blick auf die Schloßkirche)

Auch bei Königs besteht das schwedische Jedermannrecht, so kann hier jedermann den königlichen Schloßpark kostenlos besichtigen und sich darin vergnügen. Lediglich ein kleiner Teil des direkt an das Schloß angrenzenden französichen Gartens ist privat.

Das schwedische Jedermannsrecht gibt jedem Menschen die Möglichkeit, die schwedische Natur hautnah zu erleben und zu geniessen. Das bedeutet jedoch nicht, dass man in der Natur tun und lassen kann, was man will. Nehmt stets auf andere Menschen, Tiere und Pflanzen Rücksicht!

NICHT STÖREN ODER ZERSTÖREN lautet die Grundregel. Einige wichtige Regeln:

Grundsätzlich darf man privaten oder öffentlichen Grund und Boden betreten und fremde Gewässer benutzen. Ausgenommen hiervon sind Hausgrundstücke, Schonungen und bestellte Felder.

Weidegatter sind nach dem Passieren wieder zu schliessen. Das Vieh darf nicht gestört, Zäune und Gatter nicht beschädigt werden

Zelten nicht in der Nähe oder Sichtweite von Wohnhäusern. Will man mit einer Gruppe zelten oder als Einzelperson mehrere Nächte am selben Standort campieren, benötigt man dazu die Erlaubnis des Grundeigentümers.

Wilde Beeren und Blumen sowie Pilze darf man pflücken, sofern diese nicht unter Naturschutz stehen.

Natürlich dürfen weder Bäume noch Sträucher abgesägt oder -gehackt werden. Dies gilt auch für Zweige und Baumrinde.

Man darf baden und auch vorübergehend mit einem Boot anlegen und an Land gehen; allerdings nicht auf Hausgrundstücken oder bei generellem Anlegeverbot.

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