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Karnevalskostüm ?

Städtische Verordnung für den öffentlichen Dienst der Gondeln
(Regolamneto Comunale per il Servizio Pubblico di Gondola)

Artikel 23 – Uniform

1. Die Gondolieri haben sich anständig zu kleiden, und die folgende Bekleidung zu tragen:

a) während der Wintersaison: lange Hosen ohne seitliche Taschen in dunkelblauer oder schwarzer Farbe und Seemannsblusen von dunkleblauer oder schwarzer Farbe; das Tragen eines weichen Baretts mit oder ohne Bommel [Pompon] oder einer Pudelmütze der gleichen Farbe ist erlaubt; es ist außerdem gestattet, im Falle besonderer Kälte eine schwarze oder dunkelblaue Jacke sowie bei Regen eine Regenjacke ["cerata in tinta" - "gefärbtes Wachstuch", sagt die Verordnung] zu tragen;

b) während der Sommersaison: lange Hosen ohne seitliche Taschen in dunkelblauer oder schwarzer Farbe, weißes Leinenhemd nach Seemannsart, gestreiftes Hemd ["maglietta" – t-shirt, sweatshirt] mit horizontalen roten oder blauen Streifen von 2 bis 2,5 cm Breite, Strohhut mit Band und Einfassung in der gleichen Farbe wie das Hemd;

c) geschlossene schwarze Schuhe.

2. Im Dienst mit zwei Riemen [d.h., bei den traghetti oder "gondole da parata", den Fährgondeln] haben die Gondolieri sich gleich zu kleiden.
Der Zeremonial- oder Luxusdienst muss in Livree getan werden (weiße Hosen, Hutband und Halstuch der gleichen Farbe).

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Dossier Menschen
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Exif

APN COOLPIX P80
Objectif ---
Ouverture 4
Temps de pose 1/70
Focale 17.9 mm
ISO 64

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