Retour à la liste
Keine Zeit für Vorbereitungen

Keine Zeit für Vorbereitungen

16 491 1

Patrick Rehn


Premium (World), Bebra-Lüdersdorf

Keine Zeit für Vorbereitungen

Umleitungs-Situationen sind für Eisenbahner und Eisenbahnfreunde „das Salz in der Suppe“ des täglichen Bahnbetriebes. Während beispielsweise bei Sperrungen im Elbtal, in Dänemark oder Österreich die Fotografen in Scharen an die dann teilweise mit Dieselloks zu befahrenden Strecken pilgern gibt es allerdings dann auch noch die Frauen und Männer, welche dafür sorgen, dass es für die Fotografen hinterher auch überhaupt „Beute“ gibt, welche man nach Hause tragen kann. Damit meine ich aber nicht nur die Betriebseisenbahner, welche die Züge führen und ihnen Signale und Weichen stellen, sondern teilweise Wochen und Monate vorher an entsprechenden Umleitungskonzepten gearbeitet haben. Neben den Fahrplänen müssen auch die Umlaufpläne für die Lokomotiven und eingesetzten Triebzüge/-wagen erstellt werden, die Schichten erstellt und geplant werden, Lokomotivführer:innen möglicherweise Streckenkunde für die Ausweichenrouten fahren und viele Dinge mehr.

Tritt im täglichen Betrieb allerdings unerwartet eine Störung auf bleibt keine Zeit für solche Vorbereitungen, dann wird ganz pragmatisch entschieden: Wer genießt Vorrang, wer kann fahren, wer könnte „Probleme“ verursachen die man nicht noch „on top“ gebrauchen kann?

Kurz vor dem Blocksignal des Abzweiges Rotes Kreuz zwischen Ludwigshafen-Oggersheim und Ludwigshafen (Rhein) Hauptbahnhof begegneten sich der umgeleitete ICE 370 Basel – Berlin Ostbahnhof (führendes Fahrzeug: Steuerwagen 93 80 0812 011-6 des Triebzuges 412 011, alias 9011) und der ebenfalls umgeleitete GAG 60131 Bremen-Sebaldsbrück – Kornwestheim. Hier machte sich dann eine weitere „Tugend“ der Eisenbahn bezahlt, da man Lokführer:innen im Rahmen des Streckenkundeerwerbs in der Regel immer auch eine oder ggf. zwei Umleitungsstrecken fahren lässt.

Ist man auf der zu befahrenden Strecke als Lokomotivführer nicht kundig gibt es noch die Möglichkeit einen sogenannten Lotsen zu stellen, welcher zwar die Strecke aber nicht das Fahrzeug kennt. Dann darf die Strecke mit den zulässigen Geschwindigkeiten befahren werden. Ist das Stellen eines Lotsen, welcher beispielsweise bei grenzüberschreitenden Strecken oder besonderen Betriebsverfahren Pflicht sein kann, nicht möglich darf der Zug entweder gar nicht oder nur mit bestimmten Restriktionen fahren. Eine davon ist die dann beispielsweise die auf höchstens 100 km/h (Hauptbahnen) bzw. 40 km/h (Nebenbahnen) begrenzte Geschwindigkeit.

Aufnahmedatum: Dienstag, 21. Dezember 2021 – 12:44 Uhr

Commentaire 1