726 0

Jo Kurz


Premium (World), Marchfeld

'kirrfütterung'

Auszug NÖ Jagdverordnung
Schwarzwildkirrung
§ 46
Einschränkung der Kirrfütterung von Schwarzwild, Kirrautomaten
(1) Zur Kirrfütterung (Kirrung) von Schwarzwild dürfen maximal 3 Kirrstellen pro angefangene 100 ha Jagdgebietsfläche vorhanden
sein. Bei jeder Kirrstelle darf maximal 1 kg/Tag eines artgerechten Futtermittels vorgelegt werden, wobei zu keinem Zeitpunkt mehr als 1 kg vorliegen darf.

diese einschränkungen gelten wohl nicht für die jäger dieses reviers, denn es wird hängerweise landwirtschaftlicher abfall verteilt.
der haufen liegt etwas 200m neben der weide meiner blöker. wenn diese dann freikommen, weil des nachts wieder einmal ein wildschwein den elektrozaun niederreisst, kann ich nur hoffen, dass ihr wiederkäuersystem diesen plunder aushält!

PA270870 • 27.10.2012

innerhalb weniger tage...
innerhalb weniger tage...
Jo Kurz

Commentaire 0

La photo ne se trouve pas dans la discussion. De ce fait elle ne peut pas être commentée .

Mots clés

Information

Dossier jagd & co
Vu de 726
Publiée
Langue
Licence

Exif

APN E-5
Objectif OLYMPUS 50-200mm Lens
Ouverture 3.4
Temps de pose 1/640
Focale 147.0 mm
ISO 320