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Manu Staib


Free Account, Neenstetten

Commentaire 2

  • Kleinformat 29/06/2006 15:41

    Sehr geehrter Herr Staib! Laut dem Kunsturheberrechtsgesetzes von 1907 für Fotos, dürfen Bilder nur unter folgenden Bedingungen veröffentlicht werden:
    1. Nur nach Einwilligung der betreffenden Personen
    2. laut § 24 auf Fahndungsfotos
    3. Sofern die Verbreitung einem höheren Zweck der Kunst dient
    4. Bilder auf denen Personen nur als Beiwerk dargestellt sind

    Die hier dargestellten Personen sind sich einer Einwilligung nicht bewußt, ob dieses Bildnis einem höheren Zweck der Kunst dient ist fraglich. Und des weiteren ist unklar ob die hier zu sehenden Personen nur ein Beiwerk sind! Ebenso verweigern wir Spekulationen dass es sich hierbei um ein Fahndungsfoto handeln könnte!

    Mit freundlichen Grüßen Abel-S. :-) Verena und Evelyn

  • tmdarkstar 22/06/2006 18:30

    Ja ja Rauchen hält schlank ;-)