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....Sandige Angelegenheit....

....Sandige Angelegenheit....

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Marion Hörth


Premium (Pro), Limburg / Lahn

....Sandige Angelegenheit....

Endlich auch bei mir in der Nähe entdeckt.....
Sie haben mich Schweiß und Nerven gekostet :)
Sehr gerne auch in der Großansicht betrachten !

Feldsandlaufkäfer ( w & m )

Auszug aus Wikipedia :
Der Feld-Sandlaufkäfer oder Feldsandläufer (Cicindela campestris) ist ein Laufkäfer aus der Unterfamilie der Sandlaufkäfer (Cicindelinae). Die Käfer werden 10 bis 15 Millimeter lang und sind recht flach gebaut. Ihr Körper ist meist kräftig grün gefärbt, es gibt aber auch blaue und braune Exemplare. Fühler, Bauch und Hinterleib sind leuchtend kupferrot gefärbt. Die langen und schlanken Beine sind im Oberteil von gleicher Farbe, gegen die Tarsen zu werden sie jedoch grün. Auf den Deckflügeln befinden sich je ein gelblichweißer Fleck hinter der Mitte, sowie am Rand drei bis fünf weitere Makel gleicher Farbe. Die Färbung und Zeichnung variiert bei den verschiedenen Unterarten. Das Halsschild ist schmaler als der Kopf mit seinen großen, gewölbten Facettenaugen, den zierlichen Fühlern, der mächtigen weißen bis hellbraunen Oberlippe und den darunterliegenden eindrucksvollen Oberkiefern mit den nadelspitzen Zähnen.Sie bewohnen sonnige, trockene Gegenden, vor allem mit Sand- und Lehmböden vom Flachland bis ins Gebirge. Man findet sie von April bis September. Die gut entwickelten, großen Augen und die langen, schlanken Beine weisen die Tiere als Jäger aus. Sie können kurze Strecken erstaunlich flink laufen, verharren dann aber wieder. Nähert man sich ungestüm, fliegen sie auf. Sie fliegen aber höchstens einige Meter und setzen sich dann so, dass sie dem Verfolger zugewandt sind. Dieses Spiel wiederholt sich mehrmals, bis der Käfer die Fluchtrichtung ändert und in einem Bogen zurückfliegt, oder sich im Gras verkriecht.
Da die Lebensräume des Feld-Sandlaufkäfers zurückgehen, wird die Art immer seltener. In Deutschland steht sie deshalb nicht nur unter Naturschutz, sondern ist gemäß Bundesartenschutzverordnung eine besonders geschützte Art.

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