wilde alpine Welt
wilde alpine Welt
Wenn´s kurz aufreißt! Schemenhaft bis klar - ein Teil des Ziels freigibt - die Sehnsucht steigert und das Staunen wie ein Kind begeistert. Das sind Momente auf die ich nicht verzichten möchte - und vielleicht bleibender sind als "oben zu sein". Es sind Momente, die einem etwas Wildes vermitteln - vielleicht ist es das Wilde in einem Selbst!
Das Bild mag einem ansprechen den anderen nicht. Dieses Bild erhebt nicht den Anspruch auf absolutes Top Bild, sondern möchte einen Eindruck und ein Gefühl vermitteln.
Riff 28/03/2012 23:49
Schönes Motiv und stimmungsvolle Aufnahme. Gefällt mir gut.VG Riff
Rauter Karl 18/03/2012 20:35
Super Wolkenstimmung,bringt Dynamik ins BildVG Karl
Lichtspielereien 14/03/2012 22:39
Einfach Woww.Diese Naturgewalten sind für mich als "Flachlandtiroler" oder muffeliger Hanseat schon sehr beeindruckend.
LG
Verena
Lisa und Albert 13/03/2012 19:47
So ein Anblick weckt die Sehnsucht nach den Bergen wieder.sg albert
ChrisHai 13/03/2012 19:35
...eine herrliche Aufnahme dieser traumhaften Berglandschaft! LG ChrisChristel Kessler 13/03/2012 15:32
Traumhafte Berge mit tollen aufwärts ziehenden Wolken. Gefällt mir sehr, weil ich ein Fan der Berge bin.lg christel
Hilde Nairz 11/03/2012 10:38
das sind die Momente,welche Dich innehalten lassen und - mir gefällt das Bild ausgesprochen gut- Gruss Hilde und noch einen schönen Sonnatg† Ushie Farkas 09/03/2012 22:42
Ich bin BEGEISTERT! Gruß UshieHans Blatnik 09/03/2012 18:37
Auch mich spricht so eine Landschaft und die Stimmung an - ohne "oben" sein zu müssen (können :-)) Gruß Hansfalke100 09/03/2012 14:59
Der Ansatz für ein gutes Motiv ist da. Doch warum hier eine Brennweite von 200mm. Hier hätten wir ein größeren Bildausschnitt oder eine kleinere Brennweite gewählt, um mehr von dieser grandiosen Bergwelt zu zeigen. Für solch eine Aufnahme ist ein Stativ einfach Pflicht, auch wenn nur ein Einbeinstativ. Denn Deine D300s kann viel mehr als Du denkst, die liefert bei richtigem Fokus gestochen scharfe Bilder mit diesem Objektiv.VG Georg und Beate