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Premium (Complete), Coburg

0297 Der Ratskeller

Der Blick auf den „Ratskeller“ im linken Bereich des Erdgeschosses im Coburger Rathaus am Marktplatz. War die Lokalität bis vor kurzem ein Restaurant und Weinstube, das sich dem Flair der guten alten Zeit, als man an der gleichen Stelle Weine verkosten und gute bürgerliche Hausmannskost serviert bekam, verschrieben hatte, stand es etliche Zeit leer. Schließlich renovierte die Stadt das Lokal. Es wird jetzt seit Ende 2018 von der Kette „Chili‘s“, einem Fürther Unternehmen, betrieben.
Aufgenommen am 24.04.2019.

Die mit der Abdankung des Herzogs und die daraus resultierenden Entflechtungen auf verfassungsrechtlicher Basis und die gegensätzlichen politischen Tendenzen, Coburg war gemäßigt, Gotha sozialistisch, sorgten neben einiger Handlungen auf Gothaer Seite für ein Bestreben Coburgs sich gänzlich von Gotha zu lösen. Unter der Parole „Los von Gotha!“ drängten die Coburger auf eine endgültige Beendigung der Verbindung. Die bestehende Partnerschaft wurde nach einer gemeinschaftlichen Landesversammlung mit einer friedlichen und einvernehmlichen Trennung endgültig aufgelöst. Dies hielt man im Staatsvertrag vom 12. April 1919, der aussagte, dass beide Freistaaten ihre Angelegenheiten unabhängig voneinander regeln sollen, fest.
Allein war man als Freistaat wirtschaftlich nicht überlebensfähig. Das wusste man in Coburg. Also sucht man den Anschluss an ein anderes Land. Hierfür kam neben Preußen Thüringen oder Bayern in Frage. Preußen sagte bereits im August ab. Bayern hingegen konnte gegenüber dem sich gerade erst bildenden Land Thüringen viel mehr Zugeständnisse bezüglich des Erhalts kultureller Einrichtungen machen. Bei einer der ersten demokratischen Volksbefragung in Deutschland über den Verbleib des „Landes“ Coburg stimmten am 30. November 1919, die Wahlbeteiligung lag bei 75%, 88,11% für einen Anschluss an Bayern. Am 14. Februar 1920 hielt man die Vereinigung Coburgs mit Bayern mit einem Regelwerk in einem Staatsvertrag fest. Wie klug und vorausschauend Coburg dabei mit Bayern verhandelt hat, sieht man im Ergebnis:
Coburg erhielt Bestandsgarantien für die Landesstiftung, die land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, die Handelskammer, eine neu zu errichtende Handwerkskammer, das Landkrankenhaus und das Landestheater. Zudem bekamen die Coburger noch die Zusage für ein neues Landgericht als Ausgleich für den Wegfall des Staatsministeriums. Der Freistaat Bayern verpflichtete sich dauerhaft ohne zeitliche Beschränkung maximal 40% des Defizits des Landestheaters und 75% des Landkrankenhauses zu tragen. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags am 1. Juli 1920 endete die fast 600-jährige Eigenständigkeit Coburgs.
Und als hätte jemand hellseherische Fähigkeiten gehabt: als nicht absehbare Folge des Anschlusses an Bayern, verblieb das Coburger Territorium nach dem Zweiten Weltkrieg in der amerikanischen Besatzungszone, während Thüringen mit dem thüringischen Hinterland der Sowjetischen Besatzungszone zufiel und damit 40 lange Jahre (1949-1989) hinter dem „Eisernen Vorhang“ , der Zonengrenze zur DDR, in eine Art „Dornröschenschlaf“ verfiel.

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