12 Jahre Haft für 26 Stunden Atem anhalten
Wie eine Festung hatte der "Viernheimbomber" seine Wohnung ausgestattet. Etliche Tausend Schuss Munition, Kiloweise Sprengstoff, Handgranaten, Maschienenpistolen sowie unzählige Sprengsätze und selbstgebaute Sprengfallen, die die Polizei an der Stürmung des Wohnhauses hinderten.
Eine deponierte Bombe verletzte in den vorangegangenen Morgenstunden einen Familienvater aus Weinheim. Danach verschanzte sich der 45 Jahre alte Handwerker in seiner Viernheimer Wohnung.
Nach einem 26 stündigen Nervenkrieg, behielt die Polizei den längeren Atem und der zermürbte Bombenleger trat um 10:02h des 20. August 2009 mit erhobenen Händen seine Wohnung, die er zu sprengen drohte.
Für den Abtransport des Sprengstoff,- und Waffenarsenals, waren mehrere LKW nötig, die die gefährliche Fracht über die vollgesperrte Autobahn, von mehreren Hubschraubern begleitet, abtransportierte.
http://www.youtube.com/watch?v=J4NKlnigslY
Markus B. 12/08/2010 23:25
@ ChristianHi Christian!
Zunächst Danke für Deine Anmerkung!
Das mit dem "unkenntlich machen" ist absolut Pflicht!
In Deutschland gilt auch die mediale Unschuldsvermutung. Das bedeutet, der Mann ist maximal ein "Verdächtiger" und das bleibt er so lange, bis er von einem Gericht verurteilt ist. Bis das geschehen ist, BLEIBT er Verdächtiger und das zur Schau stellen eines "Unschuldigen" (was man als "nicht Verurteilter") ist, ist nicht erlaubt.
Christian Fürst 12/08/2010 22:32
da bedroht ein Mann andere mit dem Tod und gefähredt zusätzlich andere. Und dann darf man ihn öffentlich nicht zeigen? wohin ist unsere Demokratie gekommen!!verocain 22/07/2010 19:43
!!!