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443 Quo vadis freie Marktwirtschaft ?

443 Quo vadis freie Marktwirtschaft ?

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homwico


Premium (Complete), Coburg

443 Quo vadis freie Marktwirtschaft ?

Ein Zeitsprung von 8 Jahren: Die Zeiten ändern sich – der Schlossplatz bleibt:
Die Bühne an der gleichen Stelle wie 2010, die gleiche prickelnde Atmosphäre wie 2010, das gleiche Ambiente wie 2010, diesmal mit Bestuhlung (sieht man mir an, dass ich gealtert bin in den 8 Jahren?). Und schon sind wir im August 2018 angelangt.

Aber ein anderer Künstler und der Zeit geschuldet, andere Bedingungen:
Nur „leichtes Gepäck“ (wobei wir wieder bei Silbermond sind), keine Taschen über DIN A4 -Größe, keine (professionellen) Fotoapparate, das war schon länger so, nur nicht so exzessiv – und jetzt neuerdings kann man wohl künftig die 3G-Regel, hervorgerufen durch Corona, hinzufügen.
Sind die erste und die letzte Ausführung noch nachvollziehbar und logisch erklärbar, entbehrt die Einschränkung der Mitnahme von Fotoapparaten jeglicher logischen Grundlage.
Als Visionär sehe ich da künftig das generelle Verbot, ein Handy mitzunehmen, als drohendes Damoklesschwert über uns schweben……. Denn mittlerweile macht die moderne Technik mit vielen Handys bessere Bilder möglich als so manche Mittelklassekamera. Aber das traut sich im Moment noch keiner – die Besucher könnten dann ja anfangen und nachdenken – und vielleicht zu Hause bleiben.
Und ein Schelm, wer Böses denkt, und daran glaubt, es beanspruche dabei jemand eventuell egozentrische und wirtschaftliche Interessen für sich. Kann nicht sein. Es heißt doch immer so schön: in der „Freien Marktwirtschaft“ regelt der Markt sich selbst. Ist die wirklich so sehr frei, wie immer gepriesen, vor allem in den Staaten? Gilt dieser Satz auch für Veranstalter und den mit dem Veranstalter zusammenarbeitenden Fotoagenturen, vorzugsweise in amerikanischen Regionen? Kollidiert da nicht manches im Hausrecht und in den AGBs der Veranstalter mit dem Deutschen Urheberrecht? Denn nach diesem bemisst man auch, wenn in Deutschland ein Konzert mit amerikanischem Management stattfindet. Und wo bleibt das Hausrecht des Grundbesitzers, auf dessen Boden das Event stattfindet, lässt der sich auch knebeln? Die Pressefotografen sind schon, man verzeihe mir den Ausdruck, arme Schweine, liest man die Statuten der Fotoverträge, die sie unterschreiben müssen. Und jetzt stellt euch vor, es ist ein Konzert, und keiner von ihnen geht hin – wer macht dann die Berichterstattung? Aber es fehlt (noch) an Einigkeit.
Für Interessierte ein Beispiel für Willkür der meist amerikanischen Managements bei Konzertveranstaltungen. Man denkt, man liest ein Schauermärchen:

http://musicmirror.de/story22.htm

Vielleicht sollten die Künstler hier künftig bei ihren Verträgen mit den Veranstaltern Einfluss auf diese Regelungen nehmen. Die Veranstalter wollen ja die Künstler haben und mit der Veranstaltung Geld verdienen. Ihr gutes Recht.
Aber nimmt man wirklich einem Veranstalter Rendite weg, wenn man nach ein paar Jahren nachträglich eine Reportage von einem Konzert veröffentlicht, die keine kommerziellen Absichten verfolgt? Gerade die Künstler sollten sich vor Augen halten, dass diese vielen kleinen Veröffentlichungen die beste und billigste Werbung für sie sind -dies steigert Effektivität und Effizienz, weshalb sie dies bei ihren Konzertverhandlungen immer vor Augen haben sollten. Und vielleicht denkt auch einmal der Gesetzgeber über neue sinnvolle gesetzliche Regelungen im Hausrecht im Sinne der Menschenwürde und die jedem einzelnen garantierten verankerten Grundrechte nach. Das tritt man hier bewusst aus Profitgier mit Füßen.

Wie auch immer – die folgenden Bilder, natürlich nicht kommerziell vermarktet, mit dem Handy gemacht, teils in Schwarzweiß wegen des Kontrasts, zeigen Szenen des James Blunt Konzerts am 18. August 2018. Die Qualität der Bilder bitte ich zu entschuldigen – ich besitze nur ein altes iPhone der 7-er Serie…….
Hier auf dieser Aufnahme, ein farbiges Bild, bastelt man zu Beginn noch an der Tontechnik.

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