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Achte auf's Vögelchen

Achte auf's Vögelchen

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Kurt Stöß


Free Account, Rheinberg

Achte auf's Vögelchen

Ich habe mal eine Frage an Euch.
Darf man solche Bilder wie dieses oder mein vorheriges so ohne weiteres ausstellen?
Ich habe die Bilder bei öffentlichen Veranstaltungen aufgenommen und bin mir nicht sicher, ob solche Fotos zu tief in den Privatbereich gehen.
Eure Meinung dazu interessiert mich sehr.

LG Kurt

Commentaire 6

  • Paul Wessel 09/05/2007 21:37

    Feine zene.
    Gut gesehen und festgehalten.

  • Sigrid nordlicht in der pfalz 07/05/2007 6:02

    es gibt noch einen aspekt: wenn man ein foto als "kunst" in irgendeiner ausstellung zeigt, dann hat man gewisse künstlerische freiheiten..... aber gilt die fc als "kunstausstellung"? ich sehe sie immer als solche an, wenn ich meine streets zeige.

    das foto hat viel wärme - ich mas sehr!
  • Mathias Schmitt1985 07/05/2007 0:05

    Da haste natürlich auch wieder Recht Heike ;))
  • Weiße Krähe 06/05/2007 22:10

    Also ich find's süß .... und die beiden freuen sich bestimmt, wenn sie dein Foto sehen, denn das ist garantiert besser als ihres!!! ;-)
    LG Heike
  • Mathias Schmitt1985 06/05/2007 21:40

    Also, zunächst mal, nettes Foto ;))

    Hi, also ich würd fast sagen, dass es fast schon zu intim ist,..mmh... kannst aber nicht genau beurteilen...

    Zum rechtlichen (falls ich das interessiert *g*)
    Grundsätzlich gilt ja:

    Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden, § 22 S. 1 KUG. Das heißt für den Fotografen zunächst mal: Eigentlich gar nicht.
    Jede Frau und jeder Mann kann sich gegen eine Veröffentlichung wehren. Ein "Verbreiten" ist dabei jede Weitergabe von Bildnissen - z.B. in der Presse, im Internet, aber auch im privaten Bereich.

    Allerdings gibt es auch Ausnahmen, wie z.B. wenn es aus dem Bereich der Zeitgeschichte stammt. Darunter sind u.a. Fotografien von Politikern, Schauspielern oder "Promis" zu verstehen, also Personen, die eine gewisse Rolle in der Öffentlichkeit spielen.....

    Oder:
    Wenn die Person nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit (Straße!) erscheint. Doch wann sind Personen "Beiwerk"? Eigentlich ganz einfach: Wenn sie weggelassen werden können, ohne den Gesamteindruck des Bildes zu ändern.

    In wie weit jetzt was zutrifft, kann ich dir leider nicht sagen....

    Quelle:
    Schau mal auf http://www.bildnisrecht.de/html/verbot.htm, oder google etwas nach "Bildnisrecht", "Recht am Bild.." usw.

    LG Mathias