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"Auf Lichtspursuche - Kufstein"

"Auf Lichtspursuche - Kufstein"

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Laufmann-ml194


Premium (World), aus Unentschiedenheit

"Auf Lichtspursuche - Kufstein"

Kufstein, Grenzbahnhof zwischen DB und ÖBB.
Ein Ort um am 24.12.2011 Neues bei meinen Langzeitbelichtungen zu wagen.
Der Morgen war gegen 07:20 Uhr schon ziemlich weit fortgeschritten als die 185616 eines privaten EVU von Wörgl kommend Richtung Rosenheim langsam ausfuhr (Schritttempo - es wurden Unterlagen übergeben).

Ich hab nur so eine Ahnung, was dem Lokführer nicht gepasst haben dürfte, als er das Fenster öffnete und mir zurief "Weg da". Ich war nämlich etwa um 50 cm über der Sicherheitslinie - kanns das sein? Oder ist Euch auch Unerklärliches von manchen Lokführer bekannt??

Langzeitbelichtung um 7 Sekunden
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Commentaire 6

  • Wolfgang Graßl 26/12/2011 20:46

    Natürlich gibts auch grantige Lokführer, die es hassen, fotografiert zu werden oder sonst einen Frust haben. Sind aber die Ausnahme. Meistens kümmern sie sich nicht um die Eisenbahnfans oder sie grüßen sogar freundlich. An freier Strecke werden sie natürlich nervös, wenn man sich im Gleisbereich rumtreibt. Weil es leider viele Verrückte gibt, die ihrem Leben unbedingt unter einem Zug ein Ende setzen müssen.
    Trotz des Anpfiffs, das Foto ist gelungen.
    Viele Grüße, Wolfgang
  • Laufmann-ml194 26/12/2011 17:19

    Zur AM von Hezi wegen der Fotografiererlaubnis gebe ich folgendes aus WWW vollinhaltlich wieder ( http://www.lokreport.de/archiv/archiv_fotoerlaubnis_D.html ) - lasst Euch, solange Ihr niemanden behindert und gefährdet nicht verunsichern. Auch Stative sind unter der Regel "keine Behinderung / keine Gefährdung" erlaubt.

    In meinem Fall dürfte es das Überschreiten der Sicherheitslinie gewesen sein - alles klar mit dem Anpfiff?.

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    Nun der Text:
    "Zum Fotografieren von Objekten auf dem Gebiet der Deutschen Bahn gibt es Regelungen, von denen einige hier aufgezählt sind:

    Fotografiererlaubnis für Hobbyfotografen und -filmer (Stand 01.03.07)

    Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke sind in allen „dem allgemeinen Verkehrgebrauch“ dienenden Anlagen (der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen) ohne Genehmigung/Legitimation gestattet. Die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer darf durch die Aufnahmen nicht gefährdet werden. Der Einsatz von Scheinwerfern und Blitzanlagen ist nicht erlaubt.

    Aufnahmen von Hobbyfotografen für private Zwecke sind auch dann ohne besondere Genehmigung/Legitimation gestattet, wenn diese Fotos (nicht berufsmäßig) Eisenbahnfach- und Hobbyzeitschriften gegen das von den Verlagen üblicherweise gezahlte Honorar zur Veröffentlichung in diesen Magazinen (nicht zu Werbezwecken) zur Verfügung gestellt werden.

    Diese Regelung gilt auch für Foto- und Videoaufnahmen von Hobbyfotografen und -filmern, die ihre Aufnahmen nicht kommerziell auf eigener Homepage ins Internet einstellen.

    Für Hobbyfoto- und Filmaufnahmen vom Führerstand der Triebfahrzeuge ist eine Mitfahrgenehmigung sowie die Betreuung durch eine maschinentechnische Aufsichtskraft erforderlich. Die diesbezügliche Organisation erfolgt durch den Unternehmensbereich Personenverkehr entsprechend Verfügbarkeit und unter Erhebung der Kosten für den Betreuer.

    Der Aufenthalt im Gleisbereich ist nicht gestattet.

    Das Recht am eigenen Bild bleibt unberührt.

    Fotografiererlaubnis für kommerzielle Zwecke

    Für kommerzielle Zwecke (Bildagenturen, Werbung) wird in vielen Fällen eine Lizenzgebühr verlangt. So ist der ICE nach dem Geschmacksmusterrecht geschützt. Es ist also nicht möglich, mit dem ICE-Motiv bedruckte Tassen ohne Erlaubnis in den Handel zu bringen.

    Zur gewerbliche Benutzung wird in solchen Fällen empfohlen, eine vorherigere Genehmigung durch die Deutsche Bahn AG einzuholen.

    Fotografiererlaubnis für journalistische Zwecke

    Bei Fotos für journalistische Zwecke wird keine Gebühr erhoben.

    Fotografierverbot in konzerninternen Unternehmen

    Zum Schutz vor grundsätzlichen Gefährdungslagen wie Industrie- und Wirtschaftsspionage, Diebstahl, Sabotage, usw. ist in neuralgischen Bereichen der Deutschen Bahn die Anfertigung von Foto- und Filmaufnahmen untersagt.
    Die Festlegung der Verbotsbereiche ist in einer Konzernrichtlinie getroffen, hierzu gehören Netz- und Betriebszentralen, Rechenzentren, Anlagen des Bahnstromnetzes, Forschungszentren und die Werke."
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    Druckts das aus, verkleinert des auf Scheckkartengröße und laminiert es und ab in den Geldbeutel.

    Noch ein gutes neues Jahr Euch Allen

    vfg Markus ml194

    Leider Nachtrag notwendig 20111226-1810 (danke Kevin für Hinweis, das der Link so schnell schon nicht mehr geht!!)
    Ihr könnt auch auf www.lokreport.de ( http://www.lokreport.de ) gehen und dann rechts auf den Frame "Fotoerlaubnis D" klicken

    vfg Markus ml194
  • Foto.Lausitz 26/12/2011 14:30

    Fein !

    Ich stand mal vor einer polnischen, dem war das ganze wohl nicht angenehm,
    nach dem Stativ aufgestellt war und ein paar Einstellung ausprobiert
    setzte er kurzer Hand die ganze Fuhre zwei drei Loklängen weiter vor.
    :-)
    Gruß Matthias
  • Liberty Pictures 26/12/2011 10:15

    Sehr schöne Langzeit Bea.
    Nur der eine Zug unscharf und der Rest steht.
    Fantastische Aufnahme.
    Liebe Grüße
    Michael
  • rail66 25/12/2011 20:03

    Jo feine Aufnahme, scheint eine 412er zu sein.

    Naja zu Weihnachten sind Lokführer immer ein bissl vervös, gibt leider zu viele Selbstmörder um diese Zeit....
  • Pierre LAVILLE 25/12/2011 18:06

    Splendide photo.
    ++++++++
    Amitiés bonne soirée.
    Pierre