.:Bahnsteig B:. photo et image | erwachsene menschen, alltagsereignisse, menschen in der freizeit Images fotocommunity
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moin! nachdem raffi beim anderen bild klarheit geschaffen hat, nochmal der hintergrund:
Personen, die sich auf öffentlichen Versammlungen (z. B. Demonstrationen, Festen, Aufzügen) oder zufällig in einer Landschaft aufhalten, dürfen ohne deren Zustimmung auf den entsprechenden Fotos zu sehen sein (so genanntes Beiwerk oder Staffage). Jedoch darf die betreffende Person nicht der Zweck der Aufnahme sein. Demnach ist es erlaubt, eine Menge von Fußballfans auf einer Tribüne zu zeigen, jedoch nicht, einen einzelnen Fußballfan ohne dessen Einwilligung herauszugreifen und in einem Porträtfoto darzustellen. Der Gesetzgeber hat außerdem festgelegt, dass durch solche erlaubten Ausnahmen die berechtigten Interessen des Abgebildeten nicht verletzt werden dürfen. Eine kommerzielle Nutzung der Bilder, auch wenn sie urheberrechtlich unter einer freien Lizenz stehen, ist aus Gründen des Persönlichkeitsrechts in der Regel nicht möglich.
und ergänzend:
Das Hausrecht der Deutschen Bahn erlaubt diese Art der Aufnahme und Veröffentlichung auch!
Ich bin mir nicht sicher, ob das OK ist. Man kann zu viele Gesichter deutlich erkennen. Hast du alle abgebildeten Personen über die Veröffentlichung informiert und Ihr Einverständnis eingeholt?
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raffaele horstmann 24/10/2009 10:45
wie ist es denn mit dem plakat auf dem mülleimer?ehm auch tolles bild :)
mikesierra 24/10/2009 10:40
moin! nachdem raffi beim anderen bild klarheit geschaffen hat, nochmal der hintergrund:Personen, die sich auf öffentlichen Versammlungen (z. B. Demonstrationen, Festen, Aufzügen) oder zufällig in einer Landschaft aufhalten, dürfen ohne deren Zustimmung auf den entsprechenden Fotos zu sehen sein (so genanntes Beiwerk oder Staffage). Jedoch darf die betreffende Person nicht der Zweck der Aufnahme sein. Demnach ist es erlaubt, eine Menge von Fußballfans auf einer Tribüne zu zeigen, jedoch nicht, einen einzelnen Fußballfan ohne dessen Einwilligung herauszugreifen und in einem Porträtfoto darzustellen. Der Gesetzgeber hat außerdem festgelegt, dass durch solche erlaubten Ausnahmen die berechtigten Interessen des Abgebildeten nicht verletzt werden dürfen. Eine kommerzielle Nutzung der Bilder, auch wenn sie urheberrechtlich unter einer freien Lizenz stehen, ist aus Gründen des Persönlichkeitsrechts in der Regel nicht möglich.
und ergänzend:
Das Hausrecht der Deutschen Bahn erlaubt diese Art der Aufnahme und Veröffentlichung auch!
hahaaa, immer diese besserwisser ;-)
Schmitt Kai 06/09/2009 10:14
Ich bin mir nicht sicher, ob das OK ist. Man kann zu viele Gesichter deutlich erkennen. Hast du alle abgebildeten Personen über die Veröffentlichung informiert und Ihr Einverständnis eingeholt?