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Beim Robert: Privater Strom – aber nicht zu viel!

Beim Robert: Privater Strom – aber nicht zu viel!

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smokeonthewater


Premium (World), Berlin

Beim Robert: Privater Strom – aber nicht zu viel!

[Am Wirtschafts- und Klimaschutzministerium, Tag der offenen Tür der Bundesregierung • Berlin, 19. August 2023]

Für die "Balkonkraftwerke" werden ab Januar 1924 auch rechtliche Hürden abgebaut:
Wer etwas von seiner ungenutzten Solarenergie ins Netz einspeist, darf das vier Monate lang verrechnen.
Das heißt, ein geeigneter Stromzähler darf bei Einspeisung unterm Strich so lange rückwärts laufen.

Was z.B. in Holland und Dänemark schon länger geht, haben unsere Energieanbieter verhindert:
Den vertraglichen Abnehmer-Strompreis einfach umzukehren, sahen EnBW, E.on und Wattenfall nicht ein.
Das Gesetz ist ein Kompromiss: Die "Balkonkraftwerke" dürfen nur bis zu 800 Watt abgeben.

Sonne oder Wind – eines von beiden geht in Deutschland fast immer.
Völlig ohne Lobby sind aber immer noch private oder kommunale Vertikalwindkraftanlagen.
Mit ihnen könnten Haushalte, Betriebe und Gewerbegebiete ihre solare Stromerzeugung ergänzen.
Dabei müssten sie kein teures Netzentgelt zahlen und könnten den Strom zu Selbstkosten nutzen.
Im Ministerium wurde ein Dialog mit derartigen Initiativen eingerichtet, aber eher widerwillig.

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