"Crossrail"-Vierfachtraktion
In der Schweiz möglich: Bis zu 20 angetriebene Achsen sind vor einem Zug erlaubt. Damit bleiben die vier "Crossrail"-Lokomotiven deutlich unter dem Limit. Grund ist nicht eine benötigte Traktionskraft, sondern eher die Überführung von woanders benötigten Lokomotiven.
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