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darf er oder darf er nicht ??

darf er oder darf er nicht ??

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Markus Brändli


Free Account, Weilheim

darf er oder darf er nicht ??

zur leidigen Diskussion um Medikamentengabe durch Rettungsassistenten

Commentaire 12

  • Blen.de 16/11/2010 23:38

    Wen wollt ihr denn mit 100mg Ketamin schlafen legen?
    Wird bei euch kein Ketamin S verwendet ?

    Mal sehen wie das in ein paar Jahren aussieht,
    denn die Notarztdichte wird nicht wirklich besser.
    Bei uns gibt es Ecken wo die wenigsten Tage im Monat ein Notarzt da ist! Und es wird schlechter.
    Ich schreibe hier übrigens über Sachsen.

    Das Bild ist ganz OK. Mir fehlt oben ein Stück ( Blaukappen ).

    VG Marco
  • S. Wentzel 16/05/2010 11:28

    Darf er oder darf er nicht?

    Entscheidendes hierzu findet sich im StGB sowie im sog. Heilpraktikergesetz. Letzteres regelt den Arztvorbehalt der Ausübung der Heilkunde, zur Heilkunde ist auch die Anwendung von Medikamenten zu zählen. Das StGB gewährt durch den sog. "Rechtfertigenden Notstand" Schutz, sofern man durch sein Tun Gefahren für Leib und Leben sowie ernsthafte gesundheitliche Schäden abwendet.

    Welche erweiterten Maßnahmen und welche Medikamente angewendet werden dürfen, ist im einzelnen nicht geregelt. Hierzu gibt es lediglich eine Art Empfehlung der Bundesärztekammer (sog. "Notkompetenz"). Zertifizierungen dienen lediglich dem Nachweis gewisser Fähigkeiten und Wissens bzgl. Medikamentenanwendung.

    Letztenendes muß jeder Rettungsassistent selber entscheiden, welche Maßnahmen er verantworten kann, in jedem Fall muß er das, was er tut sicher beherrschen und o.g. Voraussetzungen, die sich aus dem Gesetz ergeben, müssen erfüllt sein.

    Übrigens: Das Heilpraktikergesetz wurde in der Zeit des Dritten Reichs eingeführt, sollte einst dazu dienen, Jüdische Ärzte, die keinen Zugang zu dt. Hochschulen mehr hatten, an der Ausübung ihres Berufes zu hindern. Es gilt heute noch nahezu unverändert.

    Bei der Defibrillation handelt es sich ebenfalls um eine Ausübung der Heilkunde, sie gilt heute jedoch als Basismaßnahme, AED hängen heute an vielen öffentlichen Plätzen. Auch die Sauerstoffgabe hat man einst dazu gezählt...


    Lieben Gruß und noch einen schönen Sonntag,

    Simon
  • Ulf Neugebauer 01/04/2010 23:57

    Wenn die Stöpsel noch rot und nicht abgeschnitten wären.....ein gutes Stockbild.

    Das Thema wird wohl mit dem Kostendruck im Gesundheitswesen leider immer aktueller.
  • Marcel Brandl 28/03/2010 22:20

    Das Bild gefällt mir sehr!
    Klasse Schärfe/Unschärfe.
    Kompliment.

    Und zur Frage darf er oder darf er nicht,
    In Notkompetenz darf bei uns der RA:

    Berotec (Fenoterol),
    Dexamethason-Aerosol,
    Nitrolingual-Spray (Glyceroltrinitrat),
    Rectodelt-Zäpfchen (Prednison),
    Diazepam als Rectiole
    Adrenalin,
    Cordarex (Amiodaron),
    kristalloide Infusionen
    sowie Glucose 40%
    eigenverantwortlich anwenden.

    Über Schmerzmedikation wird derzeit noch diskutiert, warten wirs ab.

    LG Marcel
  • Oliver Seitz 28/12/2009 11:51

    Gute Doku eines schwierigen Themas. Werner hat da ja schon eine umfassende Diskussion geliefert.

    Oliver
  • Tina Hubrich 19/12/2009 21:07

    ja die Frage steht immer im Raum ;-)
    und keiner hat eine wirkliche Antwort,...tolle Aufnahme!

    Gruß
    Tina
  • Kai Töpfer 18/12/2009 4:47

    klasse Foto!!!....du hast das Thema prima dargestellt....
    LG
    Kai
  • MartinSchwarz 16/12/2009 21:58

    Klasse Bild, auch in der gedruckten Form die mir heute in die Hände gefallen ist :)
  • Werner Hammerschmid 14/12/2009 11:14

    hallo,

    da mach ich doch den papierkram :-)
    Papierkram
    Papierkram
    Werner Hammerschmid



    zur frage, darf er oder darf er nicht ?

    bei uns in bayern darf der ausgebildete und geschulte rettungsdienstmitarbeiter medikamente nur im rahmen der reanimation verabreichen,
    da wären suprarenin und cordarex im angebot.

    glukose 40% sind in unserem rettungsdienstbereich nur geduldet, quasi auf eigenverantwortung,kein notarzt hat sich in den letzten 20 jahren darüber beschwert dass ein RettAss. glukose bei unterzucker (hypoglykämie) verabreicht hat, es ist aber auch noch kein zwischenfall aufgetreten.

    von anderen medikamenten nehme ICH PERSÖNLICH abstand, ich habe ein haus abzubezahlen sowie die verantwortung für drei kinder und eine frau zu tragen, da will ich nichts aufs spiel setzen nur um in der rettungswache prahlen zu können dass ich dies oder jenes gespritzt habe, bezahlt werde ich übrigens auch nicht dafür, bezahlt wird für die medikamentengabe der notarzt, der soll auch die verantwortung übernehmen.

    es gibt genug andere maßnahmen einzuleiten (lagerung, psychische betreuung etc.) bevor ich in die versuchung komme ein medikament OHNE rücksprache mit dem notarzt zu geben.




    vg
    werner


    ps:
    zum bild, klasse doku,
    doch lies mal den letzten beitrag zu meinem bild :-)
  • Michael (Fireman) Clemens 12/12/2009 13:08

    Ist doch in den Rettungsdienst-Gesetzen der einzelnen Bundesländern klar geregelt.
    Hier werden Maßnahmen im Rahmen der Notkompetenz
    (Arzt braucht länger zur Einsatzstelle, bzw. nicht erreichbar,
    Ausbildungsstand des RD-Personals(Maßnahmen wurden unter Aufsicht eines Arztes mehrfach ausgeführt) usw., aufgeführt.
    VG Michael
  • Daniela Winge 12/12/2009 0:20

    Vorweg schon mal, das Bild ist dir richtig gut gelungen, toll der Schärfeverlauf, doch über die Kompetenz der Rettungsleute kann ich nichts sagen, denke aber, ich wäre schon sehr dankbar dafür, bei einem richtigen Notfall auch gleich die entsprechenden Medikamente zu erhalten.
    Wie siehts denn zB bei einem Herzinfarkt aus? Dürfen die denn noch nicht einmal blutverdünnende Mittel geben?
    LG
    Daniela
  • . christine frick . 12/12/2009 0:09

    Schwierige Entscheidung.
    LG Christine