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:: Das kleine Ferkel macht nur Bubu ::

:: Das kleine Ferkel macht nur Bubu ::

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:: Das kleine Ferkel macht nur Bubu ::

Erweiterte Dokumentation zum Foto:

http://www.soylent-network.com/doku/24ferkelleichen.htm

Zitat des Landesuntersuchungsamt Rheinland Pfalz:
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„„Tierische Nebenprodukte“ ist die wörtliche Übersetzung des englischen Begriffes „Animal By-Products“. Sie werden deshalb so genannt, weil sie im wesentlichen bei der Produktion tierischer Lebensmittel anfallen. Tierische Nebenprodukte sind Schlachtabfälle ebenso wie tote, also verendete, nicht geschlachtete Nutztiere oder tote Heimtiere. Auch Küchen- und Speiseabfälle, tierische Gülle und Milch, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt ist, fallen darunter.
Statt wie bisher in Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse werden Tierische Nebenprodukte jetzt in drei Hygienekategorien eingeteilt. Für das Material jeder Kategorie werden bestimmte Verarbeitungs- bzw. Beseitigungsmöglichkeiten festgelegt, die von der Verwertung in Tierfutter über Vergärung in Biogasanlagen bis zur Deponierung und „thermischen Verwertung“, also Verbrennung, reichen.

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Alles was nicht zur Kategorie 1 oder zur Kategorie 3 gehört, ist der Kategorie 2 zuzuordnen. Ihr werden die herkömmlich beseitigungspflichtigen tierischen Materialien zugeordnet. Wir finden hier tote Nutztiere, Wildtiere, die nicht einer auf Mensch und Tier übertragbaren Krankheit verdächtig sind, Konfiskate vom Schlachthof im herkömmlichen Sinne, also Schlachtkörperteile mit Krankheitserscheinungen, andere tierische Nebenprodukte, die weder in Kategorie 1 noch 3 aufgeführt sind und letztlich auch Gülle und Magen-Darm-Inhalt von Schlachttieren. Diese Stoffe müssen mit Ausnahme der Gülle und des Magen-Darm-Inhaltes einer Drucksterilisation unterworfen werden, von denen fünf verschiedene Methoden in der Verordnung beschrieben sind. Die daraus hergestellten Produkte, Tierfett und Tiermehl bzw. „Fleisch-Knochen-Mehl (FKM)“ können in einer Fettschmelze für technische Fette verarbeitet werden, als Bodenverbesserungsmittel dienen oder in eine Biogas- oder Kompostieranlage eingebracht werden. Kategorie 2-Material kann aber auch direkt oder nach Verarbeitung, z. B. Drucksterilisation, verbrannt oder nach Drucksterilisation auf einer Deponie abgelagert werden.“ (...)
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