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Der Tod in Auschwitz hatte viele Seiten...

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Stefan Schwetje


Premium (World), Braunschweig

Der Tod in Auschwitz hatte viele Seiten...


Block 30 in Birkenau war ein Teil der kriminellen NS-Medizin. Der Oberleutnant der und SS-Sturmbannführer Dr. Horst Schumann führte dort seit November 1942 Experimente zur Sterilisation durch. Auch hier war – wie bei den Experimenten im Block 10 des Stammlagers – das Ziel, eine für die Zwecke der NS-Bevölkerungspolitik möglichst effektive Methode zur Sterilisierung zu finden.
Im für die Experimente bereitgestellten Block 30 befanden sich zwei Röntgengeräte der Firma Siemens und ein Kontrollraum. Die jüdischen Häftlinge, an denen die Versuche durchgeführt wurden, stammten aus Birkenau, einige auch aus dem Block 10 des Stammlagers. Im Zuge der Experimente ließ Schumann die Hoden bzw. Eierstöcke von Häftlingen mit Röntgenstrahlen bestrahlen, um herauszufinden, welche Dosis nötig war, um eine Sterilisation durchzuführen. Häftlinge, die nicht an den Experimenten starben, wurden trotz starker gesundheitlicher Beeinträchtigung wieder in ihre ursprünglichen Arbeitskommandos zurückgeschickt, geschwächte und kranke Häftlinge in den Gaskammern ermordet. Um die Ergebnisse der Bestrahlung zu überprüfen, wurden von den männlichen Häftlingen, die das Experiment überlebt hatten, Spermaproben genommen oder Kastrationen durchgeführt, den Frauen wurden die Eierstöcke entfernt.
Alle „Operationen“ fanden unter unmenschlichen Bedingungen statt, ohne Betäubung, ohne steriles Operationsbesteck und meistens mit nicht ausgebildetem Personal, das Arzt und Krankenpfleger „spielte“ !!!
Im April 1944 kam Schumann in einem Bericht an Himmler zu dem Schluss, das die Sterilisation durch Operation schneller und effektiver durchführbar sei als durch Röntgenstrahlen.
Schumann setzte seine Experimente dennoch im Konzentrationslager Ravensbrück fort.
Der Prozess gegen Schumann begann am 23. September 1970 vor dem Landgericht Frankfurt am Main und geriet aufgrund der zahlreichen und teilweise dubiosen Gutachten über seine Verhandlungsunfähigkeit zum Justizskandal. Schließlich wurde das Verfahren am 14. April 1971 wegen Verhandlungsunfähigkeit, bedingt durch einen zu hohen Blutdruck des Angeklagten, vorläufig eingestellt. Am 29. Juli 1972 erfolgte seine Haftentlassung. Den Rest seines Lebens verbrachte Schumann in Frankfurt-Seckbach, wo er 1983 verstarb
(Quelle: Todesfabrik Auschwitz, Topografie und Alltag in einem Konzentrations- und Verichtungslager von Gideon Greif u. Peter Siebers)
sowie (Schumann nach Auschwitz) www.wikipedia.de
Original :

Manchmal...
Manchmal...
Stefan Schwetje

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Dossier Auschwitz-Birkenau
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