Dienstvorschrift ehem. Barackenlazarett Alfred Krupp
Dienstvorschrift für Kesselwärter nach dem Ministerial-Erlasses vom 12. Mai 1914. Hängt dort noch im Original, gedruckt hinter Glas im Holzrahmen.
Die Anlage und das gesamte Gelände sind NICHT frei zugänglich! Und selbst mit Genehmigung, bin ich sofort aufgefallen als ich dieses Gelände betreten habe. Zudem sind alle Türen verschlossen, da das Gebäude heute noch in Betrieb ist, inkl. aller Anlagen.
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