Diana V. P.


Premium (World), Hattenhofen/BW.

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris nausithous).

Ich hoffe, ich habe ihn richtig identifiziert!

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Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris nausithous, syn. Maculinea nausithous und Glaucopsyche nausithous) ist ein Schmetterling (Tagfalter) aus der Familie der Bläulinge (Lycaenidae). Er wird auch als Schwarzblauer Bläuling oder Schwarzblauer Moorbläuling bezeichnet.

Die Falter erreichen eine Flügelspannweite von 28 bis 33 Millimetern.
Die Falter fliegen in einer Generation von Mitte Juni bis Mitte August.

Die Tiere kommen zwischen Mitteleuropa und dem Ural bis zum Altai jeweils bis 52 ° Nördliche Breite und südlich bis zum Kaukasus und in die Türkei vor. Daneben existieren Inselvorkommen im Norden der Iberischen Halbinsel und in Westfrankreich. Man findet sie in Spanien auf einer Höhe von 700 bis 1.600 Metern. Sie sind in Süd- und Mitteldeutschland zu finden, aber nur im Alpenvorland häufiger, sonst sind sie fast überall selten geworden. Sie leben an typischen Wiesenknopfstandorten, teilweise genügt ein feuchter Graben, in dem die Blüten solange stehen bleiben können, bis die Raupen sich entwickelt haben. Insgesamt sind sie an Feuchtwiesen gebunden, innerhalb derer sie aber auch trockenere Randbereiche besiedeln können.

Da die Art europaweit gefährdet ist und als Schlüsselart betrachtet werden kann, ist sie als FFH-Art eingetragen. Schutzmaßnahmen sind eine einschürige Mahd ab Anfang September, die Vermeidung schwerer Maschinen und von Eutrophierung und die Flächensicherung. Die Art scheint anfällig für Polderflutungen zu sein, wahrscheinlich ist dabei die Gefährdung der Wirtsameisen ausschlaggebend, auf die die Falter angewiesen sind.

Rote Liste BRD: 3
Rote Liste Österreichs: VU = 3 (gefährdet)
IUCN: stark gefährdet (endangered)

Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling ist wie der Helle Wiesenknopf-Ameisenbläuling in Anhang II und IV der FFH-Richtlinie gelistet und wird daher auch auf europäischer Ebene streng geschützt. Gemäß Artikel 3, Absatz 1 dieser Richtlinie müssen die Mitgliedsstaaten Schutzgebiete für das Natura-2000-Netzwerk für Habitate diese Art ausweisen und den Fortbestand oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes gewährleisten.

Quelle: Wikipedia.

Bild vom 20.06.2016
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