Energiewende
Die Energiewende zeigt ihr wahres Gesicht.
(Das gibt jedenfalls einen schönen Desktophintergrund. Schenk ich euch.)
VG Uli
Energiewende
Die Energiewende zeigt ihr wahres Gesicht.
(Das gibt jedenfalls einen schönen Desktophintergrund. Schenk ich euch.)
VG Uli
O.K.50 02/08/2012 11:21
wie auch immer - auch wenn natürlich die Aufklärung durch Suse70 Licht ins Dunkel gebracht hat.Ein Desktop-HG-Bild oder ein Bildschirmschoner damit verfehlt in keiner Firma seine Wirkung ;-))))
Hast Du klasse gemacht.
VG
Suchbild 01/08/2012 21:29
Dank Wende gehts jetzt stromaufwärts.AnneTK 29/07/2012 20:22
Danke Uli -auf die Wende habe ich gewartet !!
LG, Anne
Uli Ka 27/07/2012 12:32
@Michael - aber nein, bei mir hier um die Ecke: Rhein, bei Germersheim.Michael Farnschläder 27/07/2012 9:03
Strom = Elbe?LG MIchael
y-oo-m- 27/07/2012 8:43
ei, ei, ei.....das macht mir a bisl angst........Lawoe 27/07/2012 8:20
:-))frank
Uli Ka 27/07/2012 7:27
*zähneknirsch...*Auf googeln wär ich jetzt nicht gekommen.
Googeln is aber auch nich fair!!!!
;)
Suse70 27/07/2012 7:18
so und nun hat dieses wunderbare Foto auch so viele angemerkte Worte, wie es ihm gebührt :)Suse70 27/07/2012 7:17
ha ... hat gar nix mit Energie zu tun :) ... du veralberst uns ... ich hätte es wissen müssen !!!++++++++++++++++++
"Strom" ist die älteste deutsche Bezeichnung für den Begriff Hoheitsgewässer einschließlich des Meeres. Bereits im Mittelalter gab es das sogenannte "Stromregal", das der Krone (dem Reich) alle Rechte auf und im Strom (schiffbare Gewässer) sicherte. Allerdings übernahm die Krone auch Pflichten, wie die Sorge für die Erhaltung der Schiffbarkeit und gewisse wasserbauliche Arbeiten.
Der Begriff "Strompolizei" taucht erstmals in der preußischen Landesverwaltungsgesetzgebung im Jahre 1883 auf. 1888 wurden den preußischen Strombauverwaltungen hoheitliche Aufgaben übertragen. Sie waren u.a. für die Erhaltung des Strombettes, seiner Ufer sowie des darin befindlichen Wassers in einem der dem öffentlichen Interesse entsprechenden Zustand, verantwortlich. Die hoheitlichen Tätigkeiten zur Erfüllung dieser Aufgaben wurden als "Strompolizei" bezeichnet. Diese Bezeichnung der Ordnungsgewalt auf den der Krone gehörenden Wasserstraßen fand über die Weimarer Reichsverfassung Eingang in die Nachkriegs- und Bundesgesetzgebung. Im Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) schließlich wurde sie im § 24 definiert.
Gegenstand der strompolizeilichen Ordnungsgewalt ist alles, was die Bundeswasserstraßen als Verkehrsweg betrifft und damit den Interessen sowohl der Berufs- als auch der Freizeitschifffahrt dient. Dies ist beispielsweise die Beseitigung von Hindernissen im Rahmen der Gefahrenabwehr und Gefahrenreduzierung für die Schifffahrt (Erhaltung der Verkehrsfunktion der Bundeswasserstraße). Die Gefahrenabwehr wird auch präventiv betrieben.
Zu den möglichen strompolizeilichen Maßnahmen zählen Verordnungen, Verfügungen, Maßnahmen ohne vorausgehenden Verwaltungsakt, Überwachungen - aber auch die Anwendung der "besonderen" strompolizeilichen Befugnisse gem. WaStrG.
+++++++++++++++++
lg Suse
Suse70 27/07/2012 7:14
es gibt eine Strompolizei ???das interessiert mich aber jetzt ...
bindannmalgoogeln :)
digitovita 26/07/2012 23:46
grins:-) tolle entdeckung. vg toniRenate K. 26/07/2012 23:19
Ich werde das bei mir im Büro sinnvoll unterbringen - danke! :-)Was es nicht alles gibt ... tz tz
LG Renate
Wilfried Jacobi 26/07/2012 23:17
Danke, habs schon runtergeladen.VG Wilfried