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Ulrich J. Kind


Premium (Pro), Riedbach/Krs.Haßberge (Ufr.) - Bayern

Friedhof-Ordnung ...

... nicht nur in Reih und Glied stehen die Grabdenkmale im Friedhof von Friesenhausen. Dieses Emaileschild mit der schon etwas alten Friedhofsordnung ist wiedermal ein Beispiel ureigener deutscher Ordnungsliebe. Für alles gibt es eine Regel oder Vorschrift, denn bei uns in Deutschland ist ja für alles Mögliche eine Regelung da!
Wie zum Beispiel auf dem Schild zu lesen steht: "Den Anordnungen des Aufsichtspersonales (Totengräbers) ist jederzeit Folge zu leisten!" - So nach dem Motto: "Das mir hier keiner von Euch aufersteht!" ... so könnten Spötter es fast meinen! ;-)

Commentaire 3

  • † werner weis 29/02/2012 22:55




    Friedhöfe sind besondere Orte der Besinnung
    doch jeder besinnt sich auf die ihm eigene Art

    Vorschriften sollen hilfreich sein - manche sind es
  • Herbert Talinski 17/10/2011 18:27

    Ist keine Besonderheit, auf jedem größeren oder auch nicht so großen Friedhof in Deutschland steht so ein Schild, die Texte sind identisch. Das hindert bei uns böse Buben nicht, Bronze-Laternen und Vasen abzuschlagen und einzuschmelzen.
    Wo bleibt da die Instanz, welche für Ordnung und polizeiliche Sanktionen sorgen soll?
    LG Herbert
  • O.K.50 17/10/2011 15:04

    für die Auferstehung braucht´s erst einen schriftlichen Antrag und einen Termin beim Totengräber .....
    Bei Zuwiderhandlung droht polizeiliche Strafe. Hhhmmm.... da ist man endlich auferstanden, hat keinen Pfennig in der Tasche (in welcher auch?) und die Politesse steht schon mit dem Strafzettel da.
    Deutschland Deine Bürokraten ;-)

    Uli, Du hast wieder mal den "Amtsschimmel" gefunden.

    Evt. Bild ausrichten.

    VG

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Dossier Meine "Schmuckis"
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Exif

APN FinePix HS10 HS11
Objectif ---
Ouverture 4
Temps de pose 1/150
Focale 7.6 mm
ISO 100