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Christian Stiebahl


Free Account, Swakopmund

Gewaltmonopol

Artikel 33, Absatz IV des Grundgesetzes:
"Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen."

Motiv gesehen bei einem Aufmarsch von Neonazis am 1. Mai in Weinheim.

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