Haller Waldgrabstätten
Mit einem Erlaß ordnete der preußische König Friedrich II. 1771 an, dass auch Bürgerliche mit eigenem Hausbesitz den Status eines kleinen Grundbesitzers erhielten. Zu den damit verbundenen Privilegien gehörte u.a., sich Privatgrabstätten anlegen zu dürfen. 118 Personen bzw. Familien profitierten in Halle von dem königlichen Erlaß. Von diesen haben nur wenige Privatfriedhöfe bzw. Waldgrabstätten tatsächlich angelegt.
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