Handwerk (I)
Weihnachtsfeier im Swiss Hotel (Kunshan)
Zuckerwatte - Hygieneverordnung
Belehrungen nach §§ 42/ 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
§ 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) schreibt eine Belehrung durch das zuständige Gesundheitsamt oder einem beauftragten Arzt/ Ärztin für die Personen vor
die gewerbsmäßig Umgang mit Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit den Lebensmitteln in Berührung kommen
die in Küchen und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden.
Eine der oben genannten Tätigkeiten darf erstmalig nur nach Belehrung durch das Gesundheitsamt oder einem beauftragten Arzt/Ärztin aufgenommen werden. Diese Tätigkeit ist innerhalb von 3 Monaten aufzunehmen.
Unabhängig von der Belehrung nach §§ 42/43 IfSG kann je nach Tätigkeit auch eine Hygieneschulung nach der Lebensmittel-Hygieneverordnung (LMHV) erforderlich sein. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Lebensmittelüberwachung beim Landratsamt.
Text: https://www.kreis-freising.de/buergerservice/abteilungen-und-sachgebiete/gesundheitsamt/belehrungen-nach-4243-infektionsschutzgesetz-ifsg.html
(Sowas gibt es auch in China)
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