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Leonardo da Vinci: Mona Lisa -3D Stereo Konversion-

Leonardo da Vinci: Mona Lisa -3D Stereo Konversion-

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Thomas-Keil


Free Account, Wien

Commentaire 8

  • Thorsten Blinn 11/01/2010 18:38

    Das mit den 70 Jahren ist, zumindest in der Musik, garnicht so ganz wahr.
    Hat ein Interpret ein bekanntes Stück aufgenommen und verstirbt im Jahre 1900, so kann es 1970 ohne weiteres gecovert werden. Danach besteht rechtsanspruch desjenigen der gecovert hat.

    Beim Bild, speziell Mona Lisa gibt es sicher kein Problem mit der Mona Lisa selbst. Das Bild änderst du ja nicht. Die Frage ist, wo hast du das digitale Bild her.
    Möglichkeit 1: gegogglet und von einer Seite runtergeladen. Das Problem: Derjenige, der die Seite hat will nicht, dass sein Bild (Fotografie der ML) kopiert und weiterverarbeitet hat

    Möglichkeit 2: Selber im Louvre abfotografiert:
    Problem: ggf dürfen die Werke im Louvre nur für den privaten gebrauch gemacht werden und dürfen nirgends veröffentlicht werden, auch nicht bearbeitet.

    Das haben wir nämlich bei mir um die Ecke mit der Völklinger Hütte. Man darf rein, bilder machen, aber nirgends veröffentlichen, bevor die es nicht ausdrücklich genehmigen.
  • Micha Luhn 10/01/2010 0:22

    Alle Achtung, eine sehr ordentliche Arbeit. Was die Leinwandstruktur betrifft, stimme ich meinen Vorrednern zu.
    Vielen Dank auch für die UrhG Recherche.

    LG Micha
  • Thomas-Keil 09/01/2010 21:14

    @all: danke für die freundlichen Kommentare und die Tipps. Zum Urheberrechtsschutz habe ich schon aufgepasst.
    Grundsätzlich ist es so, das Urheberrecht endet 70 Jahre nach dem Tode des Rechtsinhabers (§64 UrhG). Da jedoch die Bearbeitung einer Fotografie der Mona Lisa erfolgte, nicht des Originals, ist zusätzlich relevant, ob die fotografische reproduktion eines Gemäldes einen eigenen Rechtsschutz auslöst.

    Hierzu habe ich Folgendes recherchiert:
    Der fotografische Leistungsschutz nach Par 72 UrhG gilt nicht für Lichtbilder, die lediglich für die originalgetreue Reproduktion zweidimensionaler Vorlagen (Gemälde, Zeichnungen etc.) hergestellt werden. Die Rechtsprechung verlangt für den Leistungsschutz nach Par 72 UrhG ein Mindestmaß an persönlicher Gestaltung. Für Fotos, die für die Reproduktion anderer Fotos hergestellt werden, liegt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vor (BGH GRUR 1990, 669, 672, 672f - Bibelreproduktion). Die fotografisch hergestellte Kopie eines vorhandenen Fotos ist danach nicht selbständig schutzfähig. Andernfalls könnte durch wiederholte fotografische Reproduktionsvorgänge die Schutzfrist eines Bildes beliebig verlängert werden.

    Ich denke damit ist juristisch alles auf der sicheren Seite.

    Die Leinwandstruktur, ja. da wusste ich einfach nicht wie man die wegbekommen könnte. Inzwischen habe ich eine Idee, müßte ich mal probieren: Nur die Leinwandstruktur irgendwie isolieren und dann in der depth map dunkel einfärben, also in den Hintergrund bringen. Ich weiß aber nicht ob es überhaupt geht und ob es nicht die Räumlichkeit des Bildes zerstört.
  • Roland 3D 09/01/2010 19:19

    Soviel ich weiss, ist der Urheber des Gemäldes mindestens 70 Jahre tot. Aber seit der Himmelsscheibe von Nebra scheint dieser Grundsatz auch nicht mehr überall zu gelten.

    Die Frage ist bei Mona-Lisa aber eher, welche Rechte die zugrunde liegende Repro des Bildes hat. Nun ist die zweidimensionale Wiedergabe eines zweidimensionalen Bildes nach meinem juristischen Laienverständnis kein Vorgang, der eine besondere Schaffenshöhe aufweist. Die dreidimensionale Bearbeitung schon eher. Die Leinwandstruktur stört aber den Genuß recht erheblich. Schade.
    Lg, Roland
  • Tiefenrausch 08/01/2010 22:38

    Also ich finde die Abstufung aller Tiefen sehr gut gelungen. Die Leinwandtextur wirkt in 3D wie eine schmutzige Scheibe die sich davor befindet.

    Was die rechtliche Seite anbelangt, ja das wäre interessant wie es da aussieht. Wobei ich sagen muß daß ich da nur mit den Augen rollen kann. Wird so ein Bild nicht igendwann mal nach der tausendsten kommerziellen Vervielfältung mal Allgemeingut ? - vor allem dann da diese Veröffentlichung ja nicht auf Kommerz abzielt.

    Mein Kompliment. Gute Arbeit!

    Servus vom Werner
  • Michael K0ch 08/01/2010 17:37

    Ungünstigerweise ist die JPEG-Grafik mit horizontaler Farbunterabtastung gespeichert (Kompressionsgeister).
    Erklärungen zu Jpeg-Einstellungen bei Anaglyphen
    Erklärungen zu Jpeg-Einstellungen bei Anaglyphen
    Mirko Horstmann
    Gruß, Michael
  • Thorsten Blinn 08/01/2010 16:35

    hmmm ja, das Leinwandrauschen stört ziemlich.
    Aus dem Grund hab ich zum Beispiel eben solche Bilder nicht genommen. Du weißt nicht, ob jemand ein Kopier/bearbeit oder Veröffentlichungsrecht hat. Oder haste mal im Louvre angefragt? :-)

  • Klaus Kieslich 08/01/2010 15:45

    Hat eine interessante Wirkung
    Gruß Klaus