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Jan H.


Free Account, Zweibrücken

Leuchtender Gigant

"Copyright Tour Eiffel - Illuminations Pierre Bideau"

Commentaire 2

  • Christian Knospe 26/03/2009 9:27

    Ich habe die Scrift zwar gesehen auf dem Rahmen,
    aber das ist definitiv zu klein und nicht von jedem zu lesen !!

    LG Chris
  • Christian Knospe 26/03/2009 9:26

    Die Illumination des Eiffelturms gilt als zeitweilige Kunstaktion - und wäre somit auch nach deutschem Recht vor unerlaubter Veröffentlichung geschützt. Ähnlich wie der Wrapped Reichstag von Christo.
    Laut http://www.tour-eiffel.fr/teiffel/u
    k/pratique/faq/index.html

    darf man zwar Fotos des Eiffelturms veröffentlichen, aber nur solange diese auch bei Tageslicht aufgenommen wurden. Nach Einbruch der Dämmerung wird die Beleuchtung, auf welche ein Copyright besteht, eingeschaltet - die Veröffentlichung ist dann nur mehr unter folgenden Bedingungen möglich:
    Keine kommerzielle Nutzung und Bilder müssen folgenden Urheberrechtsvermerk unter dem Bild haben:
    "Copyright Tour Eiffel - Illuminations Pierre Bideau"