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Ulrich,
HM's Copyright Act in seiner gültigen Form von 1988 ist mir durchaus bekannt.
Das Einverständnis des Eigentümers liegt vor. Das Kennzeichen wurde verändert, gehört also mit allergrößter Wahrscheinlichkeit nicht zu einem Fahrzeug diesen Typs und Farbe. Daher wäre selbst der nach deutschem Recht maßgebliche Rückschluß auf eine Person nicht zutreffend.
Es bleibt Dir unbenommen, dich beim Eigentümer zu erkundigen.
Nur geht es Dir ja gar nicht darum.
Du bewegst Dich im Dunstkreis von FClern, deren Kunstwerkge gegen die AGB verstoßen und deaktiviert wurden. In dem Zusammenhang habe ich mich in meiner Rolle als Admin zu Wort gemeldet.
Und seid dem besteht ein gewisses Interesse Deinerseits an meinen Arbeiten, wobei Du Dich auf möglche Schwachstellen konzentrierst.
Das ist zu durchsichtig.
Ich bin sicher, daß Du noch mehr Anhaltspunkte in meinen Bildern findest um negative Kommentare zu schreiben.
Nun, ich bin kein Freund der Ignore-Funktion, aber ich beginne zu verstehen, wofür er geschaffen wurde.
Das ist richtig, in England, USA und Östereich sind die Gesetzte zun Schutz der Persönlichkeitsrechte etwas penibler und die Strafen viel konsequenter.
Umderartoge Situationen ver4öffentlichen zu dürfen bedarf es in Deutschland und in den meisten Ländern eines Property Release (Eigentümer Freigabeerklärung für ein Objekt) wobei das in der Regel im Ausland schon öffentliche Gebäude notwendig ist. In Deutschland kann das von den Verwaltern definiert werden.
Hinweis Bildnisrecht:
Nach dem Kunsturheberrechtsgesetz (KUG) hat jeder ein Recht am eigenen Bild und kann gegen eine Veroeffentlichung vorgehen.
Dies gilt auch fuer Bilder, auf denen die Person lediglich aus den Umstaenden zu erkennen ist, selbst wenn die Gesichtszuege nicht direkt erkennbar sind.
Ich interpretiere das mal so, dass ein Fahrzeug im Zusammenhang mit dem Fahrer unter das Recht am Bild faellt, da man anhand des Kennzeichens die Person identifizieren koennte.
Das Auto alleine, welches z. B. am Strassenrand abgestellt ist, sollte dann aber nicht darunter fallen.
Aber auch Bilder, welche die Privatsphaere betreffen, duerfen nicht ohne Einwilligung abgebildet werden. Hierunter fallen auch Bilder von Kennzeichen, da man diese den Personen zuordnen kann.
Hiervon gibt es aber Ausnahmen, wenn z. B. Ereignisse der Zeitgeschichte aufgenommen werden oder wenn das Kennzeichen nur zufaellig beilaeufig auf der Aufnahme mitabgebildet wurde. Z. b. bei Landschaftsaufnahmen.
Dann kann nur der Veroeffentlichung widersprochen werden, wenn ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten nachgewiesen wird.
Tolles Auto, tolle Aufnahme. Aber leider schaffst du es immer Baugerüste im Hintergrund zu platzieren. Lassen den Hintergrund unruhig werden. Kam man da in London nicht drumherum?? ;-)
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Hermann Klecker 12/03/2007 11:59
Ulrich,HM's Copyright Act in seiner gültigen Form von 1988 ist mir durchaus bekannt.
Das Einverständnis des Eigentümers liegt vor. Das Kennzeichen wurde verändert, gehört also mit allergrößter Wahrscheinlichkeit nicht zu einem Fahrzeug diesen Typs und Farbe. Daher wäre selbst der nach deutschem Recht maßgebliche Rückschluß auf eine Person nicht zutreffend.
Es bleibt Dir unbenommen, dich beim Eigentümer zu erkundigen.
Nur geht es Dir ja gar nicht darum.
Du bewegst Dich im Dunstkreis von FClern, deren Kunstwerkge gegen die AGB verstoßen und deaktiviert wurden. In dem Zusammenhang habe ich mich in meiner Rolle als Admin zu Wort gemeldet.
Und seid dem besteht ein gewisses Interesse Deinerseits an meinen Arbeiten, wobei Du Dich auf möglche Schwachstellen konzentrierst.
Das ist zu durchsichtig.
Ich bin sicher, daß Du noch mehr Anhaltspunkte in meinen Bildern findest um negative Kommentare zu schreiben.
Nun, ich bin kein Freund der Ignore-Funktion, aber ich beginne zu verstehen, wofür er geschaffen wurde.
Ulrich Grolla 12/03/2007 10:45
Hinweis für rechtlich unbedarfte:Das ist richtig, in England, USA und Östereich sind die Gesetzte zun Schutz der Persönlichkeitsrechte etwas penibler und die Strafen viel konsequenter.
Umderartoge Situationen ver4öffentlichen zu dürfen bedarf es in Deutschland und in den meisten Ländern eines Property Release (Eigentümer Freigabeerklärung für ein Objekt) wobei das in der Regel im Ausland schon öffentliche Gebäude notwendig ist. In Deutschland kann das von den Verwaltern definiert werden.
Hermann Klecker 12/03/2007 10:16
Ein Hinweis für die geogafisch weniger bedarften.London liegt außerhalb des geltungsbereichs des Grundgesetzes und damit findet das KUG keine Anwendung.
Gruß
Hermann
Ulrich Grolla 12/03/2007 9:50
Hinweis Bildnisrecht:Nach dem Kunsturheberrechtsgesetz (KUG) hat jeder ein Recht am eigenen Bild und kann gegen eine Veroeffentlichung vorgehen.
Dies gilt auch fuer Bilder, auf denen die Person lediglich aus den Umstaenden zu erkennen ist, selbst wenn die Gesichtszuege nicht direkt erkennbar sind.
Ich interpretiere das mal so, dass ein Fahrzeug im Zusammenhang mit dem Fahrer unter das Recht am Bild faellt, da man anhand des Kennzeichens die Person identifizieren koennte.
Das Auto alleine, welches z. B. am Strassenrand abgestellt ist, sollte dann aber nicht darunter fallen.
Aber auch Bilder, welche die Privatsphaere betreffen, duerfen nicht ohne Einwilligung abgebildet werden. Hierunter fallen auch Bilder von Kennzeichen, da man diese den Personen zuordnen kann.
Hiervon gibt es aber Ausnahmen, wenn z. B. Ereignisse der Zeitgeschichte aufgenommen werden oder wenn das Kennzeichen nur zufaellig beilaeufig auf der Aufnahme mitabgebildet wurde. Z. b. bei Landschaftsaufnahmen.
Dann kann nur der Veroeffentlichung widersprochen werden, wenn ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten nachgewiesen wird.
Jennifer Többen 22/01/2007 9:24
ohhh *auch will* ;o)Jan Wisniewski 14/11/2006 11:31
Ich will auch so einen....;-)David Bank 10/11/2006 19:21
Die Farben knallen. Super.Michaela Körner 10/11/2006 18:20
Die Perspektive gefällt mir, so bekommt der kleine Kerl richitg "Charakter".LG
Michaela
thk_ms 10/11/2006 9:29
Tolles Auto, tolle Aufnahme. Aber leider schaffst du es immer Baugerüste im Hintergrund zu platzieren. Lassen den Hintergrund unruhig werden. Kam man da in London nicht drumherum?? ;-)LG, Thorsten
Norman Preißler 09/11/2006 22:28
Sehr schrill!LG, Norman
Ewald L. 09/11/2006 19:35
Toll aussehender Farbklecks in der manchmal sehr eintönigen Autoszene ;-).LG Ewald
Alexandra Schmidt 09/11/2006 19:23
schön poppig :-)lg ALexa
Christine Fo. 09/11/2006 19:17
Schön rosa ist auch schön...Den findet man in jedem Parkhaus :-).
LG Christine
Werner Quantius 09/11/2006 18:57
Das Bild erinnert mich an den Film CARS und die Farbe ist ja wohl echt krass.LG, Werner
† Dieter Uhlig. 09/11/2006 14:26
das beisst