norbert lampe


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Das Studentenwerk regelt die Bemalung der Bungalowfassaden:

Grundsätzlich dürfen Sie die Fassade Ihres Bungalows bemalen, allerdings nur mit vom Studentenwerk bereitgestellter Außenfassadenfarbe. Bezüglich der Details informieren Sie sich bitte bei der studentischen Selbstverwaltung. Farben, Bürsten, Pinsel etc. erhalten Sie beim Farbtutor. Die Bemalung der Bungalowfassaden mit Lackfarbe (Spraydosen) ist strikt untersagt, da diese Farben nicht atmungsaktiv sind und das Entfernen sich als sehr schwierig erweist. Wegen Beschädigungsgefahr dürfen auch Türrahmen, Fenster und Fensterrahmen, Silikonfugen und Geländerteile nicht bemalt werden. Beim Bemalen bitten wir Sie, nicht zu bemalende Bereiche abzudecken, da saubere Abschlüsse und fleckenfreie Flächen zum optimalen Erscheinungsbild unserer Wohnanlage beitragen. Im Bildmotiv dürfen keine sexistischen, rechtsradikalen, ausländerfeindlichen oder anders provozierende Merkmale erkennbar sein.

Irgendwas stimmt hier nicht .... Rätsel gelöst
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