Man Kann auch im Rollladenkasten wohnen :-)
Hornissennest in einem Rollladenkasten (das weiße sind keine Eier sondern die verpuppten Maden).
Es sei auch hier darauf hingewiesen, dass man Hornissen nicht einfach beseitigen bzw. stören darf. Sie sind laut BArtSchVO besonders geschützt.
Walter Diacont 04/05/2008 21:57
Hey BäuerleinIch hoffe das die Hornissen auch wissen das sie nach HeEigWoRe nicht ohne Genehmigung in meinem Rolladenkasten wohnen dürfen. Größere Wohngemeinschaften sind anzumelden.