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Melaten-Friedhof Köln III

Melaten-Friedhof Köln III

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Melaten-Friedhof Köln III

Der 435.000 m² große Friedhof besteht aus dem nördlich liegenden Alten Ehrenfelder Friedhof an der Weinsbergstraße, einem der Öffentlichkeit nicht zugänglichen jüdischen Friedhof und dem Melaten-Friedhof im engeren Sinne. Diesen teilt ein Raster von rechteckig angelegten Wegen;

Auf dem heutigen Melatenfriedhof befand sich ein „campus leprosi“ genanntes Leprosenheim, das ab 1180 dokumentiert ist. Aus urkundlichen Erwähnungen verschiedener nordwesteuropäischer Städte wird jedoch deutlich, dass das Leprosenheim früher entstand.
Auf dem Grundstück befanden sich die Unterkünfte für die Patienten und für die Mägde und Knechte, eine Kapelle, die 1245 vom Kölner Erzbischof eingeweiht wurde, ein Wirtshaus (Offermannhaus genannt) und ein kleiner Friedhof für die verstorbenen Patienten. Durch Spenden von Kölner Bürgern, Stiftungen und Testamente wurde die Leproserie sehr wohlhabend und verfügte über mehrere Ländereien und Häuser in Köln und Umgebung, so auch über den benachbarten Hof Malaten, im Volksmund auch „Rabenstein“ genannt.

Die Leprosenanstalt nahm im Gegensatz zu anderen Anstalten auch an Lepra erkrankte Auswärtige auf. Es bot 16 bis 24 Insassen Platz, denen untersagt war, das Gelände zu verlassen; eine Ausnahme machten die Feiertage, an denen sie in Begleitung eines Schellenknechtes in die Stadt gehen und um Almosen bitten durften. Die Patienten wurden angehalten, eine auffällige Kleidung, bestehend aus einer Kniehose, einer Joppe, einem Siechenmantel, einem großen Hut und weißen Handschuhen zu tragen und mit einer Klapper in der Hand den Bürgern das eigene Nahen kundzutun.

Im Mittelalter war der Hof Melaten eine der öffentlichen Hinrichtungsstätten der Stadt Köln. Die Verurteilten wurden auf einem sogenannten „Armsünderkarren“, der von der Leprosenanstalt gestellt wurde, vom bischöflichen Gefängnis („Hacht“) am Kölner Dom nach Melaten gebracht. Der Weg führte die Verurteilten über die Breite Straße, die Ehrenstraße, durch das ehemalige Ehrentor und zuletzt über den ehemaligen Melatener Weg zum Friedhof.

Während der französischen Besatzungszeit in Köln, die 1794 begann, änderte sich das Begräbniswesen durch ein Kaiserliche Dekret über die Begräbnisse („Décret sur les sépultures“), von Napoleon am 12. Juni 1804 erlassen. Es untersagte aus vor allem hygienischen Gründen Beerdigungen innerhalb von Städten, Dörfern und geschlossenen Gebäuden.

Die Stadtverwaltung kaufte deshalb ein Grundstück auf dem Gelände des ehemaligen Leprosenasyls und ließ die meisten Gebäude abreißen. Die Kapelle des Leprosenheimes wurde in den Friedhof integriert. Mit der Gestaltung des Friedhofes wurde Ferdinand Franz Wallraf beauftragt, der sich den Pariser Friedhof Père Lachaise zum Vorbild nahm. Seine Pläne beschrieb er in der 1809 erschienenen Schrift „Über den neuen stadtkölnischen Kirchhof zu Melaten“. Von Anfang an plante er den Friedhof auch als Erholungsstätte und als öffentliche Grünanlage. Am 29. Juni 1810 weihte der Dompfarrer Michael Joseph DuMont den Melatenfriedhof ein und die Friedhöfe innerhalb der Stadt wurden geschlossen.

Von der Stadtkonservatorin Hiltrud Kier im Jahre 1981 angeregt und inzwischen von vielen Städten übernommen, hat man das Institut einer Grabpatenschaft begründet. Dabei wählt sich ein Pate eine denkmalgeschützte Grabanlage aus, deren Nutzungsrecht abgelaufen ist, und pflegt und erhält sie dann. Als Gegenleistung steht dem Paten das Recht zu, in diese Grabstelle beizusetzen. Nutzungsgebühren fallen erst nach einer neuen Beisetzung an. Der Name des zuvor Bestatteten wird zuweilen auf der Rückseite des neuen Grabsteines eingraviert. Dieses Patentschaftssystem stellt die Restaurierung und den Erhalt vieler historischer Grabmale sicher.

Quelle: Wikipedia

30.07.2010

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