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.:Notbremse:.

In Gefahrensituationen müssen sowohl Fahrgäste als auch der Straßenbahnfahrer in der Lage sein, die Straßenbahn auf kürzesten Weg zum Stehen zu bringen.

Die Notbremsung wird ausgelöst, wenn:
- einer der drei Notbrems-Zuggriffe im Fahrgastraum betätigt wird,
- eine Tür während der Fahrt geöffnet wird,
- es während der Fahrt zu einer ungewollten Zugtrennung kommt
- der Straßenbahnfahrer nicht mehr handlungsfähig ist, sprich
keiner der Sicherheitsfahrschalter (SIFA) betätigt ist oder
- ein Bremsen mit dem Sollwertgeber aussichtslos wäre...


ist von diesen Bedingungen eine erfüllt, wird eine Unterbrechung des Fahrstromes erzielt, bis die Straßenbahn zum Stehen kommt.

Commentaire 3

  • Veeereeed 12/04/2006 20:20

    @Karsten: nee, is ausm KT4Dt... aber die sind ja "artverwandt", geniessen also "Welpenschutz";-)))
  • Karsten M 12/04/2006 20:15

    Gut erklärt liebe Jule! Das der Schriftzug nicht 100& drauf ist stört mich nicht, weil da hätte es sonst sicher eine Spiegelung oder anderes störendes gegeben. Wo hast Du das gemacht? In einem Deiner Lieblingswagen (T6)?
    GLG und schöne Ostern KaMü
  • Steffen°Conrad 11/04/2006 16:47

    richtig erklärt !!
    käme noch das Auslösen des Notbremsprogrammes bei unbeabsichtigter Zugtrennung dazu sowie dem Öffnen der RFE bei vorn aufgerüsteter Steuerung
    ( Tatra) ;-))
    feines Technikdetail !!
    100pro wärs- könnte man den Schriftzug vollständig sehn !!
    GLG c.